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Österreichische Eisenbahnunternehmen / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft vida


ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen/Angestellte


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
1.12.2022


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der KV-Gehälter um 8 % ab 01.12.2022
  • Erhöhung der Ist-Gehälter um 8 % ab 01.12.2022
  • Mindesterhöhung in 3 Schritten:
    • 01.12.2022 – 210 Euro mindestens
    • 01.07.2023 – 250 Euro mindestens
    • 01.11.2023 – 290 Euro mindestens
  • Teuerungsprämie: 500 Euro (steuerfrei) einzelne Firmen haben hier zusätzliche TP verhandelt – zB:
    • GKB – 1.000 Euro gesamt
    • Stern und Hafferl – 1.000 Euro gesamt
    • ÖBB – 1.800 Euro gesamt
  • Die valorisierbaren Nebenbezüge um 8 % ab 01.12.2022 erhöht
  • Erhöhung allfällige Nachtzulage € 3,53 pro Stunde ab 01.12.2022
  • Erhöhung Sonn- und Feiertagszulage € 5,73 ab 01.12.2022
  • Mitgliederbefragung: 87 % Zustimmung


Mindestlohn/Mindestgehalt
Die Einstufung erfolgt nach Verwendungsgruppen; der Kollektivvertrag kennt 10 Verwendungsgruppen (A – J). A ist die „niedrigste“, J die „höchste“ Verwendungsgruppe.
Mindestgehalt:
  • Normalarbeitszeit von 40 Stunden:, 2.425,85 € bis 30.11.2023 (Stufe B1 da Stufe A niemand entlohnt wird)
  • Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden: 2,359,08 € bis 30.11.2023 (Stufe B1 da Stufe A niemand entlohnt wird)


Zulagen/Zuschläge
Nachtarbeitszulage, Sonn- und Feiertagszulage


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt
in der Regel in der Branche
40 Stunden
, kann aber durch Betriebsvereinbarung einheitlich auf 38,5 Stunden gesenkt werden.
Bei den ÖBB beträgt die Arbeitszeit generell 38,5 Stunden.


Kündigungsfristen
Für AG und AN:
Bis zu 2 Jahren 6 Wochen
mehr als 2 Jahren bis zu 5 Jahren 2 Monate
mehr als 5 Jahren bis zu 15 Jahren 3 Monate
mehr als 15 Jahren bis zu 25 Jahren 4 Monate
mehr als 25 Jahren 5 Monate


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ansprüche müssen
innerhalb von 9 Monaten
nach Fälligkeit bzw. Bekanntwerden geltend gemacht werden.
Nach Lösung des Dienstverhältnisses müssen die Ansprüche binnen 3 Monaten geltend gemacht werden.


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
  • Sonderzahlung Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss
  • Jubiläumsgelder


Lehrlingseinkommen
Ab 1.12.2022 erhalten die Technischen Lehrberufe ein monatliches Lehrlingseinkommen:
auf Basis einer 40 Stunden-Woche: auf Basis einer 38,5 Stunden-Woche:
im 1. Lehrjahr € 900,00 im 1. Lehrjahr € 870,00
im 2. Lehrjahr € 1.092,21 im 2. Lehrjahr € 1.055,00
im 3. Lehrjahr € 1.396,99 im 3. Lehrjahr € 1.340,00
im 4. Lehrjahr € 1.862,65 im 4. Lehrjahr € 1.792,80
Ab 1.12.2022 erhalten Lehrlinge, die den Lehrberuf „Gleisbautechnik“ erlernen, ein monatliches Lehrlingseinkommen:
auf Basis einer 40 Stunden-Woche: auf Basis einer 38,5 Stunden-Woche:
im 1. Lehrjahr € 957,14 im 1. Lehrjahr € 925,00
im 2. Lehrjahr € 1.331,17 im 2. Lehrjahr € 1.285,00
im 3. Lehrjahr € 1.778,49 im 3. Lehrjahr € 1.711,80
Ab 1.12.2022 erhalten Lehrlinge, die den Lehrberuf Mobilitätsservicekauffrau/-mann, Bahnreise und Mobilitätsservice, Bürokauffrau/-mann, Finanz- und Rechnungswesenassistentin/Finanz- und Rechnungswesenassistent oder E-Commerce-Kauffrau/E-Commerce-Kaufmann erlernen, ein monatliches Lehrlingseinkommen:
auf Basis einer 40 Stunden-Woche: auf Basis einer 38,5 Stunden-Woche:
im 1. Lehrjahr € 801,30 im 1. Lehrjahr € 775,00
im 2. Lehrjahr € 889,61 im 2. Lehrjahr € 860,00
im 3. Lehrjahr € 1.190,91 im 3. Lehrjahr € 1.150,00
im 4. Lehrjahr*) € 1.610,18 im 4. Lehrjahr**) € 1.549,80
*) nur für Bahnreise- und Mobilitätsservice
**) nur für Bahnreise- und Mobilitätsservice