Österreichische Bundesbahnen / Technische Lehrberufe / Beilage
Kollektivvertrag
Lehrlingsentschädigung bei den Österreichischen Bundesbahnen
(12. Abänderung)
Der am 10.08.1999 mit Wirksamkeit vom 1.9.1999 zwischen der
Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Schienenbahnen, Wien 4, Wiedner Hauptstraße 63,
und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Eisenbahner, Wien 5, Margaretenstraße 166,
abgeschlossene Kollektivvertrag über die Lehrlingsentschädigung bei den Österreichischen Bundesbahnen wird mit Wirksamkeit vom 1.1.2007 wie folgt abgeändert:
§ 4 - Lehrlingsentschädigung
§ 4 lautet:
Lehrlingsentschädigung, Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration
Die vom Geltungsbereich (§ 2) dieses Kollektivvertrages erfassten Lehrlinge erhalten eine monatliche Lehrlingsentschädigung
im 1. Lehrjahr |
€ 471,42 |
im 2. Lehrjahr |
€ 631,78 |
im 3. Lehrjahr |
€ 854,48 |
im 4. Lehrjahr |
€ 1.156,31 |
Zusätzlich gebührt den Lehrlingen für jedes Kalenderjahr ein am 1.7. fälliger Urlaubszuschuss und eine am 1.12. fällige Weihnachtsremuneration in der Höhe von jeweils einer monatlichen Lehrlingsentschädigung des entsprechenden Lehrjahres.
Steht der Lehrling nicht während des gesamten Kalenderjahres in einem Lehrverhältnis zu den ÖBB, so gebühren der Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration nur aliquot.
Anteilig zu viel ausbezahlter Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration werden rückverrechnet bzw. rückgefordert.
Anderslautende Bestimmungen in bestehenden und zukünftigen Lehrverträgen sind ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Kollektivvertrages gegenstandslos.
Unterzeichnungsprotokoll
Wien, am 20. Dezember 2007
Wirtschaftskammer Österreich |
Fachverband der Schienenbahnen |
Der Obmann |
Der Geschäftsführer |
Österreichischer Gewerkschaftsbund |
Gewerkschaft Vida |
Der Vorsitzende |
Der Bundessektionssekretär |
Der Bundessektionsvorsitzende |