Obst-, Gemüseveredelungs- u. Tiefkühlindustrie / ZKV Kostenersatz - Berufsschule / Zusatz
Zusatzkollektivvertrag KOSTENERSATZ FÜR ERMÄSSIGUNGSAUSWEISE FÜR DIE FAHRT ZUR BERUFSSCHULE
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft PRO-GE
abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs
VERBAND DER OBST-, GEMÜSEVEREDELUNGS- UND TIEFKÜHLINDUSTRIE
1030 Wien, Zaunergasse 1-3 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.
I. Geltungsbereich
a.
Räumlich:
Für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich.
b.
Fachlich:
Für alle Betriebe, die dem Verband der Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlindustrie angehören.
Unter Obstverwertung ist zu verstehen:
Marmeladenerzeugung, Obstkonservenerzeugung und Erzeugung kandierter Früchte.
Für Betriebe, die auch anderen Erzeugungssparten angehören, ist der Lohnvertrag nur dann anzuwenden, wenn die Obst- und Gemüseverwertung jahresumsatzmäßig überwiegt. In Zweifelsfällen ist die Vertragszugehörigkeit einvernehmlich zwischen den Vertragspartnern festzustellen.
c.
Persönlich:
Für alle ArbeitnehmerInnen, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.
II. Geltungsbeginn
Der Lohnvertrag tritt mit
1. Dezember 2016 in Kraft.
III.
Der Lehrbetrieb ersetzt jenen Lehrlingen, deren Berufsschule in einem anderen Bundesland liegt als ihr Lehrbetrieb, die Kosten für jene/n Ermäßigungsausweis/e (z.B. ÖBB-Vorteilscard, Top Jugendticket), der/die notwendig ist/sind um die Berufsschule vergünstigt zu erreichen.
Wien, am 12. Dezember 2016
FACHVERBAND DER NAHRUNGS- UND GENUSSMITTELINDUSTRIE |
Obmann |
Geschäftsführerin |
GD KR DI Johann MARIHART |
Mag. Katharina KOSSDORFF |
VERBAND DER OBST-, GEMÜSEVEREDELUNGS- UND TIEFKÜHLINDUSTRE |
Obmann |
Geschäftsführerin |
Mag. Martin DARBO |
Mag. Katharina KOSSDORFF |
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND |
GEWERKSCHAFT PRO-GE |
Bundesvorsitzender |
Bundessekretär |
Rainer WIMMER |
Peter SCHLEINBACH |
Sekretär |
Gerhard RIESS |