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Nahrungs- und Genußmittelindustrie / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft PRO-GE


ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.11.2011


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
Wird in der jeweiligen Branche verhandelt – siehe Lohnverträge.


Mindestlohn/Mindestgehalt
Wird in der jeweiligen Branche verhandelt – siehe Lohnverträge.


Lehrlingsentschädigung
Wird in der jeweiligen Branche verhandelt – siehe Lohnverträge.


Zulagen/Zuschläge
Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage


Arbeitszeit
  • Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38 Stunden für die Mühlen-, Speiseöl-, Fett-, Suppen-, Tabak- sowie Zuckerindustrie und 38,5 Stunden für alle anderen Verbände, sofern nicht das BäckAG zur Anwendung gelangt.
  • Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.
.


Kündigungsfristen
Für AG:
bis zu 6 Monaten 1 Woche
über 6 Monate 6 Wochen
über 2 Jahre 8 Wochen
über 5 Jahre 13 Wochen
über 15 Jahre 17 Wochen
über 25 Jahre 21 Wochen

Für AN:
bis zu 6 Monaten 1 Woche
über 6 Monate 4 Wochen


Achtung: Verfall von Ansprüchen
  • Ansprüche müssen binnen 5 Monaten nach dem Entstehen bzw. Bekanntwerden geltend gemacht werden


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
  • Sonderzahlung Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss
  • Jubiläumsgelder