Nahrungs- und Genußmittelindustrie / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Geltungsbereich
Österreich
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
-
•
Erhöhung der Ist-Gehälter um 1,35 %
-
•
Erhöhung der KV-Gehälter um 1,35 %
-
•
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,35 %
-
•
Erhöhung des Taggeldes um 1,35 %
-
•
Erhöhung der Trennungs- und Messegelder um 1,35 %
-
•
Freizeitoption
-
•
Die Gehaltsordnungen der Nahrungs- und Genussmittelindustrie gelten nicht für: Brauindustrie, Futtermittelindustrie, Großbäcker, Milchindustrie und Zuckerindustrie.
-
•
Die Lehrlingsentschädigungen sowie die Aufwandsentschädigungen gelten gleichfalls für die Milchindustrie, Mühlenindustrie, Futtermittelindustrie und Großbäcker.
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: von € 1.579,14 bis € 2.047,12
- Qualifizierte Tätigkeiten: von € 1.907,29 bis € 3.204,49
- Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 2.661,92 bis € 6.495,54
Lehrlingsentschädigungen
|
Tabelle I |
Tabelle II |
1. Lehrjahr |
€ 581,51 |
€ 778,23 |
2. Lehrjahr |
€ 779,67 |
€ 1.045,48 |
3. Lehrjahr |
€ 1.055,52 |
€ 1.300,43 |
4. Lehrjahr |
€ 1.427,22 |
€ 1.511,57 |
Vorlehre |
€ 656,40 |
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden.
Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 % bei einem Grundgehaltsteiler von 1/144.
Kündigungsfristen
1. u 2. Dienstjahr: |
6 Wochen |
nach 2. Jahren: |
2 Monate |
nach 5. Jahren: |
3 Monate |
nach 15 Jahren: |
4 Monate |
nach 25 Jahren: |
5 Monate |
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Nachweis von früheren Dienstverhältnissen zur Anrechnung von Vordienstzeiten |
Verfall nach 2 Monaten |
Kilometergeld |
Verfall nach 2 Monaten |
Anspruch auf Überstundenentlohnung |
Verfall nach 4 Monaten |
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
zB
-
•
Anrechnung von Karenzzeiten für die Vorrückung im Ausmaß von 10 Monaten pro Kind
-
•
6 monatige Behaltepflicht für Lehrlinge nach Beendigung der Lehrzeit
-
•
Sonderzahlung Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss
-
•
Jubiläumszuwendung (Jubiläumsgeld)
-
•
IST-Wirksamkeit der Biennalsprünge
Speiseöl- und Fettindustrie
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Geltungsbereich
Österreich
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
-
•
Erhöhung der Ist-Gehälter um 1,35 %
-
•
Erhöhung der KV-Gehälter um 1,35 %
-
•
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,35 %
-
•
Erhöhung des Taggeldes um 1,35 %
-
•
Erhöhung der Trennungs- und Messegelder um 1,35 %
-
•
Freizeitoption
-
•
Die Gehaltsordnungen der Nahrungs- und Genussmittelindustrie gelten nicht für: Brauindustrie, Futtermittelindustrie, Großbäcker, Milchindustrie und Zuckerindustrie.
-
•
Die Lehrlingsentschädigungen sowie die Aufwandsentschädigungen gelten gleichfalls für die Milchindustrie, Mühlenindustrie, Futtermittelindustrie und Großbäcker.
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: von € 1.579,14 bis € 2.047,12
- Qualifizierte Tätigkeiten: von € 1.907,29 bis € 3.204,49
- Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 2.661,92 bis € 6.495,54
Lehrlingsentschädigungen
|
Tabelle I |
Tabelle II |
1. Lehrjahr |
€ 581,51 |
€ 778,23 |
2. Lehrjahr |
€ 779,67 |
€ 1.045,48 |
3. Lehrjahr |
€ 1.055,52 |
€ 1.300,43 |
4. Lehrjahr |
€ 1.427,22 |
€ 1.511,57 |
Vorlehre |
€ 656,40 |
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38 Stunden.
Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 % bei einem Grundgehaltsteiler von 1/142,5.
Kündigungsfristen
1. u 2. Dienstjahr: |
6 Wochen |
nach 2. Jahren: |
2 Monate |
nach 5. Jahren: |
3 Monate |
nach 15 Jahren: |
4 Monate |
nach 25 Jahren: |
5 Monate |
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Nachweis von früheren Dienstverhältnissen zur Anrechnung von Vordienstzeiten |
Verfall nach 2 Monaten |
Kilometergeld |
Verfall nach 2 Monaten |
Anspruch auf Überstundenentlohnung |
Verfall nach 4 Monaten |
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
zB
-
•
Anrechnung von Karenzzeiten für die Vorrückung im Ausmaß von 10 Monaten pro Kind
-
•
6 monatige Behaltepflicht für Lehrlinge nach Beendigung der Lehrzeit
-
•
Sonderzahlung Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss
-
•
Jubiläumszuwendung (Jubiläumsgeld)
-
•
IST-Wirksamkeit der Biennalsprünge
Suppenindustrie
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Geltungsbereich
Österreich
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
-
•
Erhöhung der Ist-Gehälter um 1,35 %
-
•
Erhöhung der KV-Gehälter um 1,35 %
-
•
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,35 %
-
•
Erhöhung des Taggeldes um 1,35 %
-
•
Erhöhung der Trennungs- und Messegelder um 1,35 %
-
•
Freizeitoption
-
•
Die Gehaltsordnungen der Nahrungs- und Genussmittelindustrie gelten nicht für: Brauindustrie, Futtermittelindustrie, Großbäcker, Milchindustrie und Zuckerindustrie.
-
•
Die Lehrlingsentschädigungen sowie die Aufwandsentschädigungen gelten gleichfalls für die Milchindustrie, Mühlenindustrie, Futtermittelindustrie und Großbäcker.
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: von € 1.579,14 bis € 2.047,12
- Qualifizierte Tätigkeiten: von € 1.907,29 bis € 3.204,49
- Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 2.661,92 bis € 6.495,54
Lehrlingsentschädigungen
|
Tabelle I |
Tabelle II |
1. Lehrjahr |
€ 581,51 |
€ 778,23 |
2. Lehrjahr |
€ 779,67 |
€ 1.045,48 |
3. Lehrjahr |
€ 1.055,52 |
€ 1.300,43 |
4. Lehrjahr |
€ 1.427,22 |
€ 1.511,57 |
Vorlehre |
€ 656,40 |
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38 Stunden.
Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 % bei einem Grundgehaltsteiler von 1/142,5.
Kündigungsfristen
1. u 2. Dienstjahr: |
6 Wochen |
nach 2. Jahren: |
2 Monate |
nach 5. Jahren: |
3 Monate |
nach 15 Jahren: |
4 Monate |
nach 25 Jahren: |
5 Monate |
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Nachweis von früheren Dienstverhältnissen zur Anrechnung von Vordienstzeiten |
Verfall nach 2 Monaten |
Kilometergeld |
Verfall nach 2 Monaten |
Anspruch auf Überstundenentlohnung |
Verfall nach 4 Monaten |
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
zB
-
•
Anrechnung von Karenzzeiten für die Vorrückung im Ausmaß von 10 Monaten pro Kind
-
•
6 monatige Behaltepflicht für Lehrlinge nach Beendigung der Lehrzeit
-
•
Sonderzahlung Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss
-
•
Jubiläumszuwendung (Jubiläumsgeld)
-
•
IST-Wirksamkeit der Biennalsprünge