KV-Infoplattform

Nahrungs- und Genußmittelindustrie / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier


ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.11.2016


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der Ist-Gehälter um 1,35 %
  • Erhöhung der KV-Gehälter um 1,35 %
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,35 %
  • Erhöhung des Taggeldes um 1,35 %
  • Erhöhung der Trennungs- und Messegelder um 1,35 %
  • Freizeitoption
  • Die Gehaltsordnungen der Nahrungs- und Genussmittelindustrie gelten nicht für: Brauindustrie, Futtermittelindustrie, Großbäcker, Milchindustrie und Zuckerindustrie.
  • Die Lehrlingsentschädigungen sowie die Aufwandsentschädigungen gelten gleichfalls für die Milchindustrie, Mühlenindustrie, Futtermittelindustrie und Großbäcker.


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: von € 1.579,14 bis € 2.047,12
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 1.907,29 bis € 3.204,49
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 2.661,92 bis € 6.495,54


Lehrlingsentschädigungen
Tabelle I Tabelle II
1. Lehrjahr € 581,51 € 778,23
2. Lehrjahr € 779,67 € 1.045,48
3. Lehrjahr € 1.055,52 € 1.300,43
4. Lehrjahr € 1.427,22 € 1.511,57
Vorlehre € 656,40


Zulagen/Zuschläge


Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden.
Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 % bei einem Grundgehaltsteiler von 1/144.


Kündigungsfristen
1. u 2. Dienstjahr: 6 Wochen
nach 2. Jahren: 2 Monate
nach 5. Jahren: 3 Monate
nach 15 Jahren: 4 Monate
nach 25 Jahren: 5 Monate


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Nachweis von früheren Dienstverhältnissen zur Anrechnung von Vordienstzeiten Verfall nach 2 Monaten
Kilometergeld Verfall nach 2 Monaten
Anspruch auf Überstundenentlohnung Verfall nach 4 Monaten


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
zB
  • Anrechnung von Karenzzeiten für die Vorrückung im Ausmaß von 10 Monaten pro Kind
  • 6 monatige Behaltepflicht für Lehrlinge nach Beendigung der Lehrzeit
  • Sonderzahlung Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss
  • Jubiläumszuwendung (Jubiläumsgeld)
  • IST-Wirksamkeit der Biennalsprünge

Speiseöl- und Fettindustrie

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier


ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.11.2016


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der Ist-Gehälter um 1,35 %
  • Erhöhung der KV-Gehälter um 1,35 %
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,35 %
  • Erhöhung des Taggeldes um 1,35 %
  • Erhöhung der Trennungs- und Messegelder um 1,35 %
  • Freizeitoption
  • Die Gehaltsordnungen der Nahrungs- und Genussmittelindustrie gelten nicht für: Brauindustrie, Futtermittelindustrie, Großbäcker, Milchindustrie und Zuckerindustrie.
  • Die Lehrlingsentschädigungen sowie die Aufwandsentschädigungen gelten gleichfalls für die Milchindustrie, Mühlenindustrie, Futtermittelindustrie und Großbäcker.


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: von € 1.579,14 bis € 2.047,12
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 1.907,29 bis € 3.204,49
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 2.661,92 bis € 6.495,54


Lehrlingsentschädigungen
Tabelle I Tabelle II
1. Lehrjahr € 581,51 € 778,23
2. Lehrjahr € 779,67 € 1.045,48
3. Lehrjahr € 1.055,52 € 1.300,43
4. Lehrjahr € 1.427,22 € 1.511,57
Vorlehre € 656,40


Zulagen/Zuschläge


Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38 Stunden.
Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 % bei einem Grundgehaltsteiler von 1/142,5.


Kündigungsfristen
1. u 2. Dienstjahr: 6 Wochen
nach 2. Jahren: 2 Monate
nach 5. Jahren: 3 Monate
nach 15 Jahren: 4 Monate
nach 25 Jahren: 5 Monate


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Nachweis von früheren Dienstverhältnissen zur Anrechnung von Vordienstzeiten Verfall nach 2 Monaten
Kilometergeld Verfall nach 2 Monaten
Anspruch auf Überstundenentlohnung Verfall nach 4 Monaten


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
zB
  • Anrechnung von Karenzzeiten für die Vorrückung im Ausmaß von 10 Monaten pro Kind
  • 6 monatige Behaltepflicht für Lehrlinge nach Beendigung der Lehrzeit
  • Sonderzahlung Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss
  • Jubiläumszuwendung (Jubiläumsgeld)
  • IST-Wirksamkeit der Biennalsprünge

Suppenindustrie

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier


ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.11.2016


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der Ist-Gehälter um 1,35 %
  • Erhöhung der KV-Gehälter um 1,35 %
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,35 %
  • Erhöhung des Taggeldes um 1,35 %
  • Erhöhung der Trennungs- und Messegelder um 1,35 %
  • Freizeitoption
  • Die Gehaltsordnungen der Nahrungs- und Genussmittelindustrie gelten nicht für: Brauindustrie, Futtermittelindustrie, Großbäcker, Milchindustrie und Zuckerindustrie.
  • Die Lehrlingsentschädigungen sowie die Aufwandsentschädigungen gelten gleichfalls für die Milchindustrie, Mühlenindustrie, Futtermittelindustrie und Großbäcker.


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: von € 1.579,14 bis € 2.047,12
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 1.907,29 bis € 3.204,49
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 2.661,92 bis € 6.495,54


Lehrlingsentschädigungen
Tabelle I Tabelle II
1. Lehrjahr € 581,51 € 778,23
2. Lehrjahr € 779,67 € 1.045,48
3. Lehrjahr € 1.055,52 € 1.300,43
4. Lehrjahr € 1.427,22 € 1.511,57
Vorlehre € 656,40


Zulagen/Zuschläge


Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38 Stunden.
Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 % bei einem Grundgehaltsteiler von 1/142,5.


Kündigungsfristen
1. u 2. Dienstjahr: 6 Wochen
nach 2. Jahren: 2 Monate
nach 5. Jahren: 3 Monate
nach 15 Jahren: 4 Monate
nach 25 Jahren: 5 Monate


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Nachweis von früheren Dienstverhältnissen zur Anrechnung von Vordienstzeiten Verfall nach 2 Monaten
Kilometergeld Verfall nach 2 Monaten
Anspruch auf Überstundenentlohnung Verfall nach 4 Monaten


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
zB
  • Anrechnung von Karenzzeiten für die Vorrückung im Ausmaß von 10 Monaten pro Kind
  • 6 monatige Behaltepflicht für Lehrlinge nach Beendigung der Lehrzeit
  • Sonderzahlung Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss
  • Jubiläumszuwendung (Jubiläumsgeld)
  • IST-Wirksamkeit der Biennalsprünge