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Aenderung Historie

Kollektivvertrag


FÜR DIE LEHRER DER MUSIK- UND SINGSCHULE WIEN UND DIE AN DIE KONSERVATORIUM WIEN GmbH ZUGEWIESENEN LEHRER
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Hinterlegte Fassung beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft


Beschluss
Gemäߧ 17 des Kollektivvertrages für die Lehrer der Musik- und Singschule Wien und die an die Konservatorium Wien GmbH zugewiesenen Lehrer laut Beschluss des Gemeinderates vom 19. Juni 1991, Pr.Z. 1746, zuletzt geändert durch den Beschluss des Gemeinderates vom 24. Juni 2009, Pr.Z. 02212-2009/0001-GIF, haben die Anlagen 1 und 2 zu diesem Kollektivvertrag ab 1. Jänner 2023 die Fassung gemäß den Beilagen.


Anlage 1 (ab 1.1.2023)
Gehaltsstufe Gehaltsschema
LK
Gehaltsschema
LMS
Gehaltsschema
LMS alt
Euro Euro Euro
1 2.878,17 2.882,97 2.678,78
2 3.121,37 2.968,92 2.782,97
3 3.374,98 3.057,01 2.891,14
4 3.463,22 3.080,06 2.939,41
5 3.556,35 3.125,80 3.010,46
6 3.639,03 3.154,69 3.066,47
7 3.816,68 3.197,70 3.137,50
8 4.003,60 3.322,57 3.290,94
9 4.201,88 3.452,93 3.452,93
10 4.411,18 3.586,48 3.620,66
11 4.632,35 3.792,17 3.828,45
12 4.866,04 3.969,05 4.045,93
13 5.112,61 4.193,80 4.275,93
14 5.372,27 4.386,13 4.516,55
15 5.646,65 4.630,52 4.768,51
16 5.935,79 4.887,32 5.033,25
17 6.241,25 5.155,75 5.309,97
18 6.563,52 5.437,85 5.600,82
19 6.903,32 5.733,36 5.905,44


Anlage 2 (ab 1.1.2023)
1)  Zu § 15:
Die Verwendungszulage beträgt für:
a) den Lehrer im Konservatorium monatlich 128,13 Euro,
b) den Leiter der Musik- und Singschule Wien, den Leiter einer Musikschule, den Leiter der Singschule und den Lehrer der Musik- und Singschule Wien monatlich 101,78 Euro.
2)  Zu § 16 Abs. 1:
Die Leiterzulage beträgt monatlich
für den Abteilungsvorstand 354,95 Euro,
für den Leiter der Musik- und Singschule Wien 810,11 Euro,
für den Stellvertreter des Leiters der Musik- und Singschule Wien 405,04 Euro,
für den Leiter der Singschule 540,07 Euro,
für den Leiter einer Musikschule
a) bei einem Schülerstand bis 200 Schüler 351,03 Euro,
b) bei einem Schülerstand von 201 bis 300 Schüler 405,04 Euro,
c) bei einem Schülerstand von 301 bis 400 Schüler 459,06 Euro,
d) bei einem Schülerstand von 401 bis 500 Schüler 513,06 Euro,
e) bei einem Schülerstand von 501 bis 600 Schüler 567,07 Euro,
f) bei einem Schülerstand ab 601 Schülern 621,08 Euro.
3)  Zu § 16 Abs. 2:
Die Zulage beträgt monatlich
1.
in der Singschule
in den Gehaltsstufen
1 bis 7 8 bis 19
a) bei einem Schülerstand bis zu 60 Schülern 48,88 Euro, 58,33 Euro,
b) bei einem Schülerstand von 61 bis 120 Schüler 78,53 Euro, 86,10 Euro,
c) bei einem Schülerstand ab 121 Schülern 103,08 Euro, 113,14 Euro,
2.
für Elementares Musizieren oder Tanz
in den Gehaltsstufen
1 bis 7 8 bis 19
a) bei einem Schülerstand bis zu 60 Schülern 48,88 Euro, 58,33 Euro,
b) bei einem Schülerstand von 61 bis 120 Schüler 78,53 Euro, 86,10 Euro.
4)  Zu § 16 Abs. 5:
Die Entschädigung beträgt
für das Mitglied der Prüfungskommission für den Korrepetitor
bei der Lehrbefähigungsprüfung 16,37 Euro, 32,72 Euro,
bei einer Kommissionellen Diplomprüfung, Bachelorprüfung oder Masterprüfung 32,72 Euro, 65,29 Euro.
5)  Zu § 16 Abs. 6:
Die Entschädigung beträgt für Fachgruppensprecher monatlich
a) bei einer Fachgruppe mit 5 bis 15 Lehrern 235,88 Euro,
b) bei einem Schülerstand bis zu 60 Schülern 283,07 Euro,
c) bei einem Schülerstand von 61 bis 120 Schüler 330,23 Euro.



Wien, 13. Jänner 2023
Für die Gemeinde Wien Für die younion_Die Daseinsgewerkschaft:
vertreten durch den Magistrat Stadt Wien – Personalservice: Ing. Christian Meidlinger
Mag. René Köpruner
Die Vorsitzender-Stellvertreterin:
Angela Lueger