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Mühlenindustrie / ZKV Qualitätsprämie Lehrlinge / Zusatz

Zusatzkollektivvertrag

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: WKÖ

über eine Prämie zur bestandenen Lehrabschlussprüfung

abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs,
VERBAND DER MÜHLENINDUSTRIE

1030 Wien, Zaungergasse 1-3, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.


Artikel I Geltungsbereich
a.
Räumlich:
Für das Gebiet der Republik Österreich.
b.
Fachlich:
Für alle Betriebe, die dem Verband der Mühlenindustrie angehören.
Ist ein Betrieb gleichzeitig auch Mitglied einer anderen nicht vertragsschließenden Arbeitgeberorganisation, so ist im Zweifelsfall seine Vertragszugehörigkeit einvernehmlich zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie, Verband der Mühlenindustrie, und der Gewerkschaft PRO-GE festzustellen. Bei der Festsetzung ist davon auszugehen, welcher Produktionszweig überwiegend ausgeübt wird.
c.
Persönlich:
Für alle in den Mühlenbetrieben beschäftigten ArbeitnehmerInnen einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der kfm. Lehrlinge und der Angestellten.


Artikel II Prämie zur bestandenen Lehrabschlussprüfung
Lehrlinge haben aus Anlass der bestandenen Lehrabschlussprüfung Anspruch auf eine einmalige Prämie in der Höhe von € 150,--. Bestehende betriebliche Regelungen bleiben aufrecht, können aber der Höhe nach darauf angerechnet werden.


Artikel III Geltungstermin
Dieser Kollektivvertrag tritt mit Wirkung vom 1. August 2011 in Kraft.


Unterzeichnungsprotokoll
Wien, am 24. August 2011
FACHVERBAND DER NAHRUNGS- UND
GENUSSMITTELINDUSTRIE
Obmann Geschäftsführer
GD KR DI Johann MARIHART Dr. Michael BLASS
VERBAND DER MÜHLENINDUSTRIE
Obmann Geschäftsführer
Dr. Andreas RAUCH Dr. Michael BLASS
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE
Bundesvorsitzender Bundessekretär
Rainer WIMMER Manfred ANDERLE
Sekretär
Erwin A. KINSLECHNER