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Mühlenindustrie / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft GPA


ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.08.2022


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter um 5,5 %


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: von € 1.700,00 bis € 2.031,00
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.608,00 bis € 2.867,00
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: von € 3.416,00 bis € 5.158,00


Lehrlingseinkommen
Tabelle I Tabelle II
im 1. Lehrjahr: € 707,76 € 947,19
im 2. Lehrjahr: € 948,92 € 1.272,46
im 3. Lehrjahr: € 1.284,67 € 1.582,75
im 4. Lehrjahr: € 1.737,07 € 1.839,73
Die Tabelle II gilt für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach dem 1. November 1990 nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt.


Zulagen/Zuschläge
Schmutz-, Erschwernis und Gefahrenzulage


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 % bei einem Grundgehaltsteiler von 1/142,5.


Kündigungsfristen
Es gelten die Kündigungsfristen des § 20 AngG
Für AG:
vor dem vollendeten 2. Dienstjahr 6 Wochen
nach dem vollendeten 2. Dienstjahr 2 Monate
nach dem vollendeten 5. Dienstjahr 3 Monate
nach dem vollendeten 15. Dienstjahr 4 Monate
nach dem vollendeten 25. Dienstjahr 5 Monate
Für AN:
1 Monat,
Achtung
: Vereinbarung im Dienstvertrag beachten.


Achtung: Verfall von Ansprüchen
  • Nachweis von früheren Dienstverhältnissen zur Anrechnung von Vordienstzeiten – Verfall nach 2 Monaten
  • Ansprüche auf Überstundenentlohnung müssen innerhalb von 4 Monaten geltend gemacht werden.
  • Ansprüche auf KM-Geld können nach 2 Monate verfallen
  • Ansprüche auf Trennungskostenentschädigungen müssen innerhalb von 3 Monaten geltend gemacht werden.


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
  • Anrechnung von Karenzzeiten für die Vorrückung im Ausmaß von 10 Monaten pro Kind
  • 6 monatige Behaltepflicht für Lehrlinge nach Beendigung der Lehrzeit
  • Jubiläumszuwendung (Jubiläumsgeld)
  • IST-Wirksamkeit der Biennalsprünge
  • Sonderzahlung: Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss
  • Bezahlung höherer Reiseaufwandsentschädigungen