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Redaktionelle AnmerkungenQuelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
01.11.2018 (Rahmenkollektivvertrag: 01.11.1997)
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Erhöhung der KV-Gehälter in den Verwendungsgruppen I–II um 3,1%, VG II–IV um 3%, VG V um 2,5% und VG VI um 2,4%, jeweils kfm. auf Cent gerundet.
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Erhöhung der Lehrlingsentschädigung um 3,0 %, kaufmännische Rundung auf Cent
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Rösselsprung: Erhöhung auf € 44,73
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Kassierfehlgeld: Erhöhung auf € 24,50
Mindestlohn/Mindestgehalt
Einfache Tätigkeiten: € 1.500,00 bzw. € 1.594,96
Qualifizierte Tätigkeiten: € 1.887,09 bis € 2.133,06
Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 2.679,65 bis € 4.242,33
Lehrlingsentschädigung
1. Lehrjahr
688,06
2. Lehrjahr
921,29
3. Lehrjahr
1.218,17
Zulagen/Zuschläge
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Nachtzulage: 50 %
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Naturaldeputate, bzw. finanzielle Abgeltung der Deputate
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Kühlraumzulage
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Vergütung des auswärtigen Mittagessens (Zehrgeld)
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Fehlgeldentschädigung
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Weihnachtszuwendung
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden
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Überstundenzuschlag
: 50 %, zu bestimmten Zeiten: 100 % Überstundendivisor: 1/167 von 14/12 des letzten Monatsgehalts. Für die Zwecke der Berechnung der Normalarbeitsstunde ist das Monatsgehalt durch 167 zu teilen.
Kündigungsfristen
Es gilt § 20 AngG:
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1. u. 2. Dienstjahr: 6 Wochen
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nach 2 Jahren: 2 Monate
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nach 5 Jahren: 3 Monate
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nach 15 Jahren: 4 Monate
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nach 25 Jahren: 5 Monate
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Überstunden müssen binnen vier Monaten nach dem Tag der Verrichtung geltend gemacht werden, widrigenfalls der Anspruch erlischt.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
zB
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Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss)