KV-Infoplattform

Milchindustrie / ZKV Qualitätsprämie Lehrlinge / Zusatz

Zusatzkollektivvertrag über eine Prämie zur bestandenen Lehrabschlussprüfung

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft PRO-GE

abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs,
VERBAND DER MILCHINDUSTRIE

1030 Wien, Zaunergasse 1-3 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.


§ 1 Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt:
a)  Räumlich:
Für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich.
b)  Fachlich:
Für alle dem Verband der Milchindustrie angeschlossenen Molkerei- und Käsereibetriebe, sowie deren räumlich verbundene Nebenbetriebe.
c)  Persönlich:
Für alle ArbeiterInnen und gewerblichen Lehrlinge, die in den oben angeführten Betrieben beschäftigt sind.


§ 2 Prämie zur bestandenen Lehrabschlussprüfung
Lehrlinge haben aus Anlass der bestandenen Lehrabschlussprüfung Anspruch auf eine einmalige Prämie in der Höhe von € 150,00. Bestehende betriebliche Regelungen bleiben aufrecht, können aber der Höhe nach darauf angerechnet werden.


§ 3 Geltungstermin
Dieser Kollektivvertrag tritt mit Wirkung vom 1. November 2010 in Kraft.


Unterzeichnungsprotokoll
Wien, am 15. November 2010
FACHVERBAND DER NAHRUNGS- UND GENUSSMITTELINDUSTRIE
Obmann Geschäftsführer
GD KR DI Johann MARIHART Dr. Michael BLASS
VERBAND DER MILCHINDUSTRIE
Obmann Geschäftsführer
Ing. Josef SIMON Dr. Michael BLASS
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE
Bundesvorsitzender Bundessekretär
Rainer WIMMER Manfred ANDERLE
Sekretär
Franz GALLER