Milchindustrie / ZKV Qualitätsprämie Lehrlinge / Zusatz
Zusatzkollektivvertrag über eine Prämie zur bestandenen Lehrabschlussprüfung
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft PRO-GE
abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs,
VERBAND DER MILCHINDUSTRIE
1030 Wien, Zaunergasse 1-3 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.
§ 1 Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt:
a)
Räumlich:
Für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich.
b)
Fachlich:
Für alle dem Verband der Milchindustrie angeschlossenen Molkerei- und Käsereibetriebe, sowie deren räumlich verbundene Nebenbetriebe.
c)
Persönlich:
Für alle ArbeiterInnen und gewerblichen Lehrlinge, die in den oben angeführten Betrieben beschäftigt sind.
§ 2 Prämie zur bestandenen Lehrabschlussprüfung
Lehrlinge haben aus Anlass der bestandenen Lehrabschlussprüfung Anspruch auf eine einmalige Prämie in der Höhe von € 150,00. Bestehende betriebliche Regelungen bleiben aufrecht, können aber der Höhe nach darauf angerechnet werden.
§ 3 Geltungstermin
Dieser Kollektivvertrag tritt mit Wirkung vom
1. November 2010 in Kraft.
Unterzeichnungsprotokoll
Wien, am 15. November 2010
FACHVERBAND DER NAHRUNGS- UND GENUSSMITTELINDUSTRIE |
Obmann |
Geschäftsführer |
GD KR DI Johann MARIHART |
Dr. Michael BLASS |
VERBAND DER MILCHINDUSTRIE |
Obmann |
Geschäftsführer |
Ing. Josef SIMON |
Dr. Michael BLASS |
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND |
GEWERKSCHAFT PRO-GE |
Bundesvorsitzender |
Bundessekretär |
Rainer WIMMER |
Manfred ANDERLE |
Sekretär |
Franz GALLER |