Milchindustrie / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
01.11.2018 (01.11.1991)
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Erhöhung der KV-Gehälter um durchschnittlich 2,85%
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Aufrechterhaltung der Überzahlung
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Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 3%
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Erhöhung von Zehr-, Tag-/Nacht-, Mankogeld sowie Rösselsprung um 2,85%
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Käsedeputat und Weihnachtszuwendung € 7,06 (wie bisher)
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: € 1.500,00 bzw. € 1.584,39
- Qualifizierte Tätigkeiten: € 1.767,97 bis € 2.451,84
- Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 2.398,08 bis € 4.121,07
Lehrlingsentschädigung
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Tabelle I |
Tabelle II |
1. Lehrjahr |
€ 613,63 |
€ 821,22 |
2. Lehrjahr |
€ 822,73 |
€ 1.103,22 |
3. Lehrjahr |
€ 1.113,82 |
€ 1.372,26 |
4. Lehrjahr |
€ 1.506,06 |
€ 1.595,06 |
Vorlehre |
€ 692,65 |
Die Tabelle II gilt für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach dem 1. November 1990 nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt.
Zulagen/Zuschläge
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Nachtzulage: 50 %
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Naturaldeputate bzw. finanzielle Abgeltung der Deputate
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Kühlraumzulage
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Vergütung des auswärtigen Mittagessens (Zehrgeld)
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Bekleidungszulage für den Außendienst
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Fehlgeldentschädigung
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Weihnachtszuwendung
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Überstundenzuschlag: 50 %, zu bestimmten Zeiten: 100 %
Überstundendivisor für Sonntag und Feiertag: 1/150
Für die Zwecke der Berechnung der Normalarbeitsstunde ist das Monatsgehalt durch 173 zu teilen.
Kündigungsfristen
1. u 2. Dienstjahr |
6 Wochen |
nach 2. Jahren |
2 Monate |
nach 5. Jahren |
3 Monate |
nach 15 Jahren |
4 Monate |
nach 25 Jahren |
5 Monate |
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Überstundenentlohnungen müssen binnen 4 Monaten nach dem Tag der in Betracht kommenden Arbeitsleistung bei der Firmenleitung geltend gemacht werden, widrigenfalls der Anspruch erlischt.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
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Echter Biennalsprung
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Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss)
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KV über Inlandsdienstreisen (Taggelder, Nachtgelder, Trennungsentschädigung, Messegeld)
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KV über Auslandsdienstreisen