Für AG:
vor dem vollendeten 2. Dienstjahr |
6 Wochen |
nach dem vollendeten 2. Dienstjahr |
2 Monate |
nach dem vollendeten 5. Dienstjahr |
3 Monate |
nach dem vollendeten 15. Dienstjahr |
4 Monate |
nach dem vollendeten 25. Dienstjahr |
5 Monate |
Wurde nicht durch Dienstvertrag die Kündigung zum Quartalsende oder zum 15. oder Letzten eines Kalendermonats vereinbart, so gilt die Kündigung zum Letzten eines Kalendermonats als vereinbart. Dies gilt für Dienstverhältnisse, die ab 1.1.2015 neu begründet werden.
: Vereinbarung im Dienstvertrag beachten.