Malzindustrie / Stamag Malzfabrik / ZKV Überstunden iSd § 7 Abs. 1 AZG / Zusatz
Zusatzkollektivvertrag
zu Überstunden im Sinne des § 7 Abs. 1 AZG
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft PRO-GE
abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs für die Firma
STAMAG, STADLAUER MALZFABRIK GESMBH,
1220 Wien, Smolagasse 1, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, andererseits.
I. Geltungsbereich
Dieser Zusatzkollektivvertrag gilt für die STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH, Werk Wien und Werk Graz, und für alle ArbeitnehmerInnen, einschließlich der Lehrlinge dieser Betriebe, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.
II. Zeitlicher Geltungsbereich
Dieser Zusatzkollektivvertrag tritt mit
1. März 2019
in Kraft.
III.
1.
Vor der Leistung einer 11. und 12. Arbeitsstunde am Tag ist, wenn diese eine 3. oder 4. Überstunde am Tag ist, das Einvernehmen mit dem Betriebsrat herzustellen.
2.
Vor der Leistung einer 11. Arbeitsstunde am Tag ist, wenn diese eine 3. oder 4. Überstunde am Tag ist, einmalig eine bezahlte Pause von 10 Minuten zu gewähren.
3.
Vor der Leistung einer 12. Arbeitsstunde am Tag ist, wenn diese eine 3. oder 4. Überstunde am Tag ist, einmalig eine bezahlte Pause von 10 Minuten zu gewähren.
4.
An Stelle der bezahlten Pause von 10 Minuten, im Sinn der Punkte 2 und 3, kann über Betriebsvereinbarung eine andere Art der Abgeltung vereinbart werden.
Wien, 17. Jänner 2019
FACHVERBAND DER NAHRUNGS- UND GENUSSMITTELINDUSTRIE |
Obmann |
Geschäftsführerin |
GD KR DI Johann MARIHART |
Mag. Katharina KOSSDORFF |
STAMAG STADLAUER MALZFABRIK GESMBH |
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND |
GEWERKSCHAFT PRO-GE |
Bundesvorsitzender |
Bundessekretär |
Rainer WIMMER |
Peter SCHLEINBACH |
Sekretär |
Anton HIDEN |