Zusatzkollektivvertrag
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: WKÖ
über eine
Qualitätsprämie für Lehrlinge
abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, 1030 Wien, Zaunergasse 1 - 3, für die Firma
STAMAG, STADLAUER MALZFABRIK GESMBH,
1220 Wien, Smolagasse 1, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, andererseits.
Gültig ab 1. November 2010
Qualitätsprämie für Lehrlinge
Der Lehrling ist verpflichtet, den “Ausbildungsnachweis zur Mitte Lehrzeit” (gemäß der Richtlinie des Bundes-Berufsausbildungsbeirats zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19c BAG vom 2.4.2009) zu absolvieren.
Bei positiver Bewertung hat er Anspruch auf eine einmalige Prämie in Höhe von 10 % der Förderung, die das Unternehmen gemäß der Richtlinie des Bundes-Berufsausbildungsbeirats zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19c BAG vom 2.4.2009 erhält.
Die Prämie ist gemeinsam mit der Lehrlingsentschädigung auszubezahlen, die nach dem Erhalt der Förderung fällig wird.
Die Änderung oder Aufhebung der Richtlinie führt zum Entfall dieses Anspruchs.
Lehrlinge, die die Lehrabschlussprüfung mit Erfolg absolvieren, erhalten eine Prämie von 300 Euro brutto.
Die Änderung oder Aufhebung der Richtlinie führt zum Entfall dieses Anspruchs.