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Malzindustrie / Stamag Malzfabrik / Lohn-/Gehaltsordnung

Lohnvertrag


abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie für die Firma
STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH,

1220 Wien, Smolagasse 1, einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, andererseits.
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Wirtschaftskammer Österreich
Abschlussinformation
  • Erhöhung aller Löhne um
    8,8 %
  • Erhöhung aller kollektivvertraglichen und innerbetrieblichen Zulagen um
    8,8 %
  • Neuer Mindestlohn:
    € 2.368,48
Geltungsbeginn: 1.11.2023
(Laufzeit: 12 Monate)


I. Geltungsbereich
Dieser Lohnvertrag gilt für die STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH, Werk Wien und Werk Graz, und für alle ArbeitnehmerInnen, einschließlich der Lehrlinge dieser Betriebe, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.


II. Geltungsbeginn
Der Lohnvertrag gilt ab
1. November 20223
.


III. Löhne
Kategorie Monatslohn
1. SpezialfacharbeiterInnen 3.391,47
2. FacharbeiterInnen, VorarbeiterInnen 3.105,14
3. Qualifizierte angelernte ArbeitnehmerInnen 2.751,05
4. Angelernte ArbeitnehmerInnen 2.538,00
5. ArbeitnehmerInnen 2.368,48
6. Lehrlinge
a. im 1. Lehrjahr 1.086,80
b. im 2. Lehrjahr 1.397,32
c. im 3. Lehrjahr 2.018,34
d. im 4. Lehrjahr 2.173,60


IV. FerialarbeitnehmerInnen
Für FerialarbeitnehmerInnen liegt der Monatslohn um 20 % unter dem für die Lohnkategorie 5 festgelegten Betrag.


V. Zulagen
a.
Eine 25%ige Erschwerniszulage wird bezahlt für:
  • -
    Arbeiten auf höheren Gerüsten bzw. Leitern mit einer Standhöhe von mindestens 3 m und beim Musterstechen
  • -
    “Fadensicherer” und “Schimmelfeind”-Umfüllung
  • -
    Teigsauer-Erzeugung
  • -
    “Diarol”-Produktion
b.
Eine 25%ige Schmutzzulage wird bezahlt für:
  • -
    Arbeiten in Brunnen und Kesseln
  • -
    Reinigung der Keimstraßen-Horden mit ätzenden Stoffen, der Wärmetauscher bei den Darren und bei den Keimstraßen
  • -
    Reparaturen in der Glasurmassen-Anlage
  • -
    Reparatur an den Trogkettenförderern am Gerstenboden
  • -
    Reparatur im Wenderkasten (z.B. Ausbau der Kupplungen)
  • -
    Reparatur im Inneren der Rösttrommel
  • -
    Wechseln und Reinigen von Filterschläuchen
  • -
    Reinigung und Wartung von Maschinen bei Staubentwicklung
Zu a. und b.:
Im Bedarfsfall wird in einer Aussprache zwischen Betriebsleitung und Betriebsrat geprüft, ob bei anderen Tätigkeiten als den nur beispielsweise angeführten Arbeiten die Voraussetzungen für eine Schmutz- bzw. Erschwerniszulage gegeben sind.


VI. Laufzeit
Die Laufzeit dieses Lohnvertrages beträgt 12 Monate.



Wien, am 19. Dezember 2023
Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie
Obmann Geschäftsführer
GD KR DI Johann MARIHART Mag. Katharina KOSSDORFF
Stamag
Stadlauer Malzfabrik GesmbH
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft PRO-GE
Bundesvorsitzender Bundesgeschäftsführer
Reinhold BINDER Peter SCHLEINBACH
Fachexpertin
Bianca REITER