KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft Bau-Holz
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Geltungsbereich
Österreich
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: € 12,71
- Qualifizierte Tätigkeiten: von € 13,23 bis € 14,21
- Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 14,37 bis € 15,79
Lehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr: |
€ 845,00 |
im 2. Lehrjahr: |
€ 1.015,00 |
im 3. Lehrjahr: |
€ 1.275,00 |
im 4. Lehrjahr: |
€ 1.545,00 |
Zulagen
Diverse Zulagen für Belastungen (z. B. Erschwerniszulagen)
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden
.
Überstundenzuschlag:
in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.
Kündigungsfristen
Kündigungsfristen je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn:
ArbeitnehmerIn/ArbeitgeberIn: 1 Woche bis 4 Wochen, zum Ende der Arbeitswoche
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn
innerhalb von 6 Monaten
geltend gemacht werden müssen, da ihre Ansprüche sonst verfallen! Bei Ablehnung durch den/die ArbeitgeberIn müssen die Ansprüche
binnen 8 Wochen eingeklagt
werden!
Nach Lösung des Arbeitsverhältnisses müssen alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn
innerhalb von 3 Monaten
schriftlich geltend gemacht werden müssen, da ihre Ansprüche sonst verfallen! Bei Ablehnung durch den/die ArbeitgeberIn müssen die Ansprüche binnen 6 Monaten eingeklagt werden!
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
z. B.