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Aenderung Historie

Zusatzkollektivvertrag


Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024


§ 1 Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt für alle Arbeiter:innen, auf die der Kollektivvertrag für Arbeiter in Kinobetrieben Anwendung findet.


§ 2 Mitarbeiter:innenprämie
1)  Der Arbeitgeber kann für das Kalenderjahr 2024 eine Mitarbeiter:innenprämie gemäß § 124b Ziffer 447 EStG 1988 in der Höhe von max. € 3.000,00 steuer- und abgabenfrei (§ 49 Abs. 3 Ziffer 30 ASVG) zur Auszahlung bringen.
2)  In Betrieben mit Betriebsrat ist eine Betriebsvereinbarung über die Mitarbeiter:innenprämie abzuschließen. Kann mangels Vorhandenseins eines Betriebsrates keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden, kann diese durch eine vertragliche Vereinbarung mit allen Arbeitnehmer:innen ersetzt werden. Eine sachliche Differenzierung ist zulässig.


§ 3 Geltungsdauer
Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. April 2024 in Kraft und mit 31. Dezember 2024 außer Kraft.



Wien, im April 2024
Für den Fachverband
Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe
Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien
Mag. Christian Dörfler Mag. Bernhard Gerstberger
FV-Obmann FV-Geschäftsführer
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
younion_Die Daseinsgewerkschaft
Geschäftsführung
Ing. Christian Meidlinger Angela Lueger
Vorsitzender Vorsitzender-Stellvertreterin