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Aenderung Historie

Lohnordnung

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Wirtschaftskammer Österreich


A Geltungsbereich
Diese Lohnordnung gilt:
räumlich:

für das Gebiet des Bundeslandes Vorarlberg
fachlich:

für jene Vorarlberger Betriebe, die der Berufsgruppe Kinobetriebe des Fachverbandes der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich angehören
persönlich:

für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in einem Vorarlberger Lichtspieltheater beschäftigt sind, so ferne auf sie nicht das Angestelltengesetz anwendbar ist.


B Bruttomindestlöhne ab dem 1. April 2024
Diese Lohnordnung tritt am 1. April 2024 in Kraft und gilt bis 31. März 2025. Ab 1. April 2024 gelten ("neu") die nachstehenden Bruttomindeststundenlöhne.
für Eintritte bis 31.3.2019 zuletzt neu ab 1.4.2024
Filmvorführer € 10,32 € 12,49
Lohngruppe 1 € 8,67 € 9,50
für Neueintritte ab dem 1.4.2019 zuletzt neu ab 1.4.2024
Lohngruppe II € 9,48 € 10,10
Lohngruppe I € 8,67 € 9,50



für die Wirtschaftskammer Vorarlberg
Fachverband Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe
Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien
Mag. Christian Dörfler Mag. Bernhard Gerstberger
FV-Obmann FV-Geschäftsführer
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Geschäftsführung
Ing. Christian Meidlinger Angela Lueger
Vorsitzender Vorsitzender-Stellvertreterin
Wien, im April 2024