KV-Infoplattform

Aenderung Historie

Lohnordnung


gültig ab 1. Jänner 2020 bis 1. März 2024


LOHNORDNUNG, gültig ab 1. Jänner 2020 bis 1. März 2024:


A Geltungsbereich
Diese Lohnordnung gilt:
räumlich:

für das Gebiet des Bundeslandes Tirol
fachlich:

für alle Betriebe, die der Fachgruppe Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe angehören oder angehören werden und den Filmbezugsbedingungen unterliegen
persönlich:

für alle Arbeiter und Arbeiterinnen, die in einem der oben bezeichneten Betriebe beschäftigt sind.


B KV-Löhne
Die Kinoarbeiter und Kinoarbeiterinnen erhalten unter Zugrundelegung einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden (das sind 173 Stunden im Monat) folgende Bruttomindestlöhne:
Monatslohn Stundenlohn
ab 1.1.2020 bis 31.3.2020 € 1.193,70 € 6,90
ab 1.4.2020 bis 30.9.2021 € 1.245,60 € 7,20
ab 1.10.2021 bis 31.3.2022 € 1.332,10 € 7,70
ab 1.4.2022 bis 30.11.2022 € 1.418,60 € 8,20
ab 1.12.2022 bis 31.3.2024 € 1.500,00 € 8,67


C Überzahlungen
Die vor dem Inkrafttreten dieser Lohnordnung geltenden und die Bruttostundenlöhne laut Punkt B. übersteigenden Löhne werden mit Wirkung ab dem 1. Jänner 2020 um 2, 1 % angehoben und kaufmännisch auf volle Cent auf - oder abgerundet. Sie dürfen aus Anlass dieser Lohnordnung nicht herabgesetzt werden. Darüber hinaus sind Überzahlungen nicht aufrecht zu halten.
Die vor dem Inkrafttreten dieser Lohnordnung geltenden und die Bruttostundenlöhne, werden bis zu den unter B. genannten Zeitpunkten anhand der jeweiligen Verbraucherpreisindexentwicklung angepasst. Mit Ausnahme der Anpassung zum 1. Dezember 2022, in der die Verbraucherpreisentwicklung in den zurückliegenden acht Monaten berücksichtigt wird, werden für die Anpassungen jeweils die Verbraucherpreisentwicklungen in den vor der Anpassung zurückliegenden zwölf Monaten berücksichtigt.


D Geltungsdauer
Diese Lohnordnung tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft und gilt bis zum 31. März 2024. Es gilt als vereinbart, dass die Neuverhandlung der Löhne ab dem 1. April 2024 auf Grundlage der Inflation im Zeitraum vom April 2023 bis zum März 2024 erfolgen wird.


Unterzeichnungsprotokoll
Für die Wirtschaftskammer Tirol,
Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Fachgruppe der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe
Georg Mayrhofer Dr. Bernhard Wanner
Obmann Geschäftsführer
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund,
younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Maria-Theresienstraße 11, 1090 Wien
Geschäftsführung
Christian Meidlinger Angela Lueger
Vorsitzender Vorsitzender-Stellvertreterin