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Aenderung Historie

Lohnordnung


gültig ab 1.4.2024
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Wirtschaftskammer Österreich


A Geltungsbereich
Diese Lohnordnung gilt:
räumlich:

für das Gebiet des Bundeslandes Tirol
fachlich:

für jene Tiroler Betriebe, die der Berufsgruppe Kinobetriebe des Fachverbandes der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich angehören
persönlich:

für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in einem Tiroler Lichtspieltheater beschäftigt sind, so ferne auf sie nicht das Angestelltengesetz anwendbar ist.


B Bruttomindestlöhne ab dem 1. April 2024
Diese Lohnordnung tritt am 1. April 2024 in Kraft und gilt bis 31. März 2025. Ab 1. April 2024 gelten ("neu") die nachstehenden Bruttomindeststundenlöhne.
Bruttomindeststundenlöhne
zuletzt
neu ab 1.4.2024
Lohngruppe I und II € 8,67 € 9,50



Wien, im April 2024
für die Wirtschaftskammer Tirol
Fachverband Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe
Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien
Mag. Christian Dörfler Mag. Bernhard Gerstberger
FV-Obmann FV-Geschäftsführer
für den Österreichischer Gewerkschaftsbund
younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Maria-Theresienstraße 11, 1090 Wien
Geschäftsführung
Christian Meidlinger Angela Lueger
Vorsitzender Vorsitzender-Stellvertreterin