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Aenderung Historie

Lohnordung


Kinoarbeiter/innen
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Wirtschaftskammer Österreich


A. Geltungsbereich
1.  Räumlich
für das Gebiet des Bundeslandes Steiermark
2.  Fachlich
für jene steiermärkischen Betriebe, die der Berufsgruppe Kinobetriebe des Fachverbandes der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich angehören
3.  Persönlich
für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in einem steiermärkischen Lichtspieltheater beschäftigt sind, so ferne auf sie nicht das Angestelltengesetz anwendbar ist.


B. Bruttomindestlöhne ab dem 1. April 2024
Diese Lohnordnung tritt am 1. April 2024 in Kraft und gilt bis 31. März 2025. Ab 1. April 2024 gelten ("neu") die nachstehenden Bruttomindeststundenlöhne.
für Eintritte bis 31.3.2019 zuletzt neu ab 1.4.2024
Filmvorführer (mindestens 4 Säle) € 11,18 € 11,91
Filmvorführer (bis zu 3 Säle) € 9,35 € 9,96
Kassier(in) € 8,67 € 9,50
Billeteur(in) / Bediener(in) € 8,67 € 9,50
für Neueintritte ab dem 1.4.2019 zuletzt neu ab 1.4.2024
Lohngruppe II € 9,48 € 10,10
Lohngruppe I € 9,48 € 9,50



Für die Wirtschaftskammer Burgenland
Fachverband Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe
Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien
Mag. Christian Dörfler Mag. Bernhard Gerstberger
FV-Obmann FV-Geschäftsführer
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Geschäftsführung
Ing. Christian Meidlinger Angela Lueger
Vorsitzender Vorsitzender-Stellvertreterin
Wien, im April 2024