KV-Infoplattform

Lichtspieltheater S / Lohn-/Gehaltsordnung

Lohnordnung


Kinoarbeiter/innen

Salzburg
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft younion // Hinterlegte Fassung beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft


A. Geltungsbereich
Diese Lohnordnung gilt:
räumlich:
für das Gebiet des Bundeslandes Salzburg.
fachlich:
für jene Salzburger Betriebe, die der Berufsgruppe Kinobetriebe des Fachverbandes der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich angehören.
persönlich:
für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in einem Salzburger Lichtspieltheater beschäftigt sind, sofern auf sie nicht das Angestelltengesetz anwendbar ist.


B. Bruttomindestlöhne ab dem 1. Dezember 2022
In Anwendung der am 1. April 2019 für Lichtspieltheater in Salzburg in Kraft getretenen Lohnordnung (April 2019 bis März 2024) ergeben sich für den Zeitraum vom 1. Dezember 2022 bis zum 31. März 2024 (,.neu") die nachstehenden Bruttomindestlöhne.
ab 1.4.2022 ab 1.12.2022 (neu)
Lohngruppe II € 8,20 € 8,67
Lohngruppe I € 8,20 € 8,67
Die nächste Anpassung erfolgt ab 1.12.2022.



Für die Wirtschaftskammer Burgenland
Fachverband Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe
Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien
Mag. Christian Dörfler Mag. Bernhard Gerstberger
Obmann Geschäftsführer
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Geschäftsführung
Ing. Christian Meidlinger Angela Lueger
Vorsitzender Vorsitzender-Stellvertreterin
Wien, 16.3.2023