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Aenderung Historie

Lohnordnung

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft younion // Hinterlegte Fassung beim Bundesministerium für Arbeit


A Geltungsbereich
Diese Lohnordnung gilt:
räumlich:

für das Bundesland Niederösterreich,
fachlich:

für jene Niederösterreichischen Betriebe, die der Berufsgruppe Kinobetriebe des Fachverbandes der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich angehören.
persönlich:

für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in einem Niederösterreichischen Lichtspieltheater beschäftigt sind, so ferne auf sie nicht das Angestelltengesetz anwendbar ist.


B Bruttomindestlöhne ab dem 01. Dezember 2022
In Anwendung der am 1. April 2019 für Lichtspieltheater in Niederösterreich in Kraft getretenen Lohnordnung (April 2019 bis März 2024) ergeben sich für den Zeitraum vom 01 Dezember 2022 bis zum 31. März 2024 die nachstehenden Bruttomindestlöhne.
NIEDERÖSTERREICH

für Eintritte bis 31.3.2019 [bis 4 Säle]
ab 1.12.2022
bis 31.03.2024
OperateurIn € 9,48
ArbeiterIn € 8,67
Kassierin/ Billeteurln € 8,67
Eintritte ab 1.4.2019 [mehr als 4 Säle]
ab 1.12.2022
bis 31.03.2024
OperateurIn € 10,20
ArbeiterIn € 9,91
KassierIn € 8,67
Billeteurln € 8,67
Eintritte ab 1.4.2019
ab 1.12.2022
bis 31.03.2024
Lohngruppe II € 9,48
Lohngruppe I € 8,67
Ansonsten bleiben die Inhalte der am 1. April 2019 für Lichtspieltheater in Niederösterreich in Kraft getretenen Lohnordnung (April 2019 bis März 2024) aufrecht.



St. Pölten im Dezember 2022
Wirtschaftskammer Niederösterreich
Fachgruppe der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe
Wirtschaftskammer-Platz 1, 3100 St. Pölten
Gert Zaunbauer Mag. Franz Rauchenberger
Fachgruppenobmann Fachgruppengeschäftsführer
Österreichischer Gewerkschaftsbund
younion_Die Daseinsgewerkschaft
Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien
Geschäftsführung
Ing. Christian Meidlinger Angela Lueger
Vorsitzender Vorsitzender-Stellvertreterin