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Aenderung Historie

Lohnordnung


Österreichischen Gewerkschaftsbund, younion_Die Daseinsgewerkschaft, 1090 Wien, Maria-Theresien-Straße 11
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Wirtschaftskammer Österreich


A. Geltungsbereich

Die Lohnordnung gilt:
1.
räumlich:
für das Gebiet des Bundeslandes Kärnten
2.
fachlich:
für jene Kärntner Betriebe, die der Berufsgruppe Kinobetriebe des Fachverbandes der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich angehören
3.
persönlich:
für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in einem Kärntner Lichtspieltheater beschäftigt sind, so ferne auf sie nicht das Angestelltengesetz anwendbar ist.


B. Bruttomindestlöhne ab dem 1. April 2024
Diese Lohnordnung tritt am 1. April 2024 in Kraft und gilt bis 31. März 2025. Ab 1. April 2024 gelten ("neu") die nachstehenden Bruttomindeststundenlöhne.
Bruttomindeststundenlöhne
zuletzt neu ab 1.4.2024
Lohngruppe I und II € 8,67 € 9,50



Wien, im April 2024
Für die Wirtschaftskammer Kärnten
Fachgruppe der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe
Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien
Mag. Christian Dörfler Mag. Bernhard Gerstberger
FV-Obmann FV-Geschäftsführer
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
younion_Die Daseinsgewerkschaft
Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien
Geschäftsführung
Ing. Christian Meidlinger Angela Lueger
Vorsitzender Vorsitzender-Stelvertreterin