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Lederwarenerzeuger, Taschner, Sattler, Riemer / Beilage / Lohn/Gehalt

Kollektivvertrag


abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Bundesinnung der Tapezierer, Dekorateure und Sattler, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Metall – Textil - Nahrung
Abschluss 2007:

  • o
    Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 2,25 Prozent
  • o
    Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,5 Prozent, auf nächsten vollen Euro aufgerundet
  • o
    Rahmenrechtliche Vereinbarungen
  • o
    Kündigungsfrist nach 20-jähriger Betriebszugehörigkeit - 3 Wochen

Geltungsbeginn 1. Jänner 2007 (12 Monate)


XII. Änderung § 20 (1) Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Redaktionelle Anmerkungen Rahmenänderung ab 1.1.2007


§ 20 (1) Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält folgende Fassung:
Nach Ablauf der Probezeit bzw. schriftlich vereinbarter Befristung des Arbeitsverhältnisses, kann das Arbeitsverhältnis unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen mittels einer Kündigungsfrist von 2 Kalenderwochen einseitig beendet werden.
Für durch den Arbeitgeber ausgesprochene Kündigungen beträgt die Kündigungsfrist nach einer ununterbrochenen Dauer des Arbeitsverhältnisses von 20 Jahren 3 Kalenderwochen.