Lederwarenerzeuger, Taschner, Sattler, Riemer / Beilage / Lohn/Gehalt
Kollektivvertrag
abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Bundesinnung der Tapezierer, Dekorateure und Sattler, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Metall – Textil - Nahrung
Abschluss 2007:
-
o
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 2,25 Prozent
-
o
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,5 Prozent, auf nächsten vollen Euro aufgerundet
-
o
Rahmenrechtliche Vereinbarungen
-
o
Kündigungsfrist nach 20-jähriger Betriebszugehörigkeit - 3 Wochen
Geltungsbeginn 1. Jänner 2007 (12 Monate)
XII. Änderung § 20 (1) Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Redaktionelle Anmerkungen
Rahmenänderung ab 1.1.2007
§ 20 (1) Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält folgende Fassung:
Nach Ablauf der Probezeit bzw. schriftlich vereinbarter Befristung des Arbeitsverhältnisses, kann das Arbeitsverhältnis unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen mittels einer Kündigungsfrist von 2 Kalenderwochen einseitig beendet werden.
Für durch den Arbeitgeber ausgesprochene Kündigungen beträgt die Kündigungsfrist nach einer ununterbrochenen Dauer des Arbeitsverhältnisses von 20 Jahren 3 Kalenderwochen.