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Aenderung Historie

KOLLEKTIVVERTRAG

abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie,
Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie
und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,
Gewerkschaft PRO-GE


V Änderungen des Rahmenkollektivvertrages in der Fassung vom 1. Juni 2019
Eingefügt wird ein neuer Anhang 6:

Gemeinsame Erklärung der Sozialpartner zu überlassenen Arbeitskräften:

Die Kollektivvertragsparteien erklären, dass die Flexibilität durch Arbeitskräfteüberlassung für die Unternehmen der Lederwaren- und Kofferindustrie große Bedeutung hat und dabei geltendes Recht jedenfalls einzuhalten ist.
Aus diesem Grund wirken sie auf die Unternehmen dahingehend ein, Verträge nur mit Arbeitskräfteüberlassern abzuschließen, von denen angenommen werden kann, dass sie die Bestimmungen des AÜG sowie die sonstigen kollektivvertraglichen und gesetzlichen Vorschriften einhalten.
Nehmen die Kollektivvertragsparteien einen Verstoß gegen die einschlägigen Rechtsvorschriften wahr, werden die Kollektivvertragsparteien den Sachverhalt nach Möglichkeit prüfen, bewerten und sollte keine Lösung auf betrieblicher Ebene erreicht werden, nötigenfalls auf die Unternehmen einwirken, dass ein rechtskonformer Zustand hergestellt wird.
Geändert wird in §§ 6 (3), 10 (2), 10a (1), 10a (2), 10a (3), 10b, 10d, 13 (3) und 14 (4):
Der Begriff Lehrlingsentschädigung wird ersetzt durch Lehrlingseinkommen.