Lederwaren- und Kofferindustrie / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
01.06.2018
(Rahmenkollektivvertrag ab 01.11.1991 idF 01.06.2018)
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Erhöhung der KV-Gehälter um 2,50 %, Aufrundung auf den nächsten Euro
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Gehaltsansätze unter € 1.500,00 werden auf € 1.500,00 angehoben
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Erhöhung der Ist-Gehälter um 2,25 %, aufgerundet auf den nächsten Euro (ohne Verteiloption wie in den letzten Jahren, allerdings ohne Präjudiz)
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Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,50 %, aufgerundet auf den nächsten Euro
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: ab € 1.500,00
- Qualifizierte Tätigkeiten: € 1.515,00 bis € 1.974,00
- Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 2.248,00 bis € 3.906,00
Lehrlingsentschädigung
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Tabelle I |
Tabelle II |
€ |
1. Lehrjahr |
572,00 |
753,00 |
2. Lehrjahr |
753,00 |
1.007,00 |
3. Lehrjahr |
1.007,00 |
1.248,00 |
4. Lehrjahr |
1.351,00 |
1.452,00 |
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Überstundenzuschlag: 50 %, zu bestimmten Zeiten: 100 %
Überstundendivisor für Sonntag und Feiertag: 1/150
Für die Zwecke der Berechnung der Normalarbeitsstunde ist das Monatsgehalt durch 173 zu teilen.
Kündigungsfristen
Es gilt § 20 AngG:
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Überstundenentlohnungen müssen
binnen 4 Monaten nach dem Tag der in Betracht kommenden Arbeitsleistung bei der Firmenleitung geltend gemacht werden, widrigenfalls der Anspruch erlischt.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften