zum Lohntarif vom 1.7.2022 (bis zu + 7,8 % in den untersten Lohngruppen)
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Letzte Etappe im Stufenplan
zur Erreichung von 1500 Euro Mindestlohn umgesetzt
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Die bisher (vor dem 31.12.2022 zu den Mindestlöhnen der Tabelle vom 1.7.2022) bestehende betragsmäßige Überzahlungsdifferenz zwischen KV- und Ist-Lohn bleibt in unveränderter Höhe aufrecht.