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Ledererzeugende Industrie / Zusatz / Beilage

ZKV In- und Auslandsdienstreisen und km-Geld


abgeschlossen zwischen dem Fachverband der ledererzeugenden Industrie und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Sektion Industrie und Gewerbe, zu In- und Auslandsdienstreisen und km-Geld.


Artikel I Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt
RÄUMLICH: für alle Bundesländer
FACHLICH: für alle Mitgliedsfirmen des Fachverbandes der ledererzeugenden Industrie.
Für alle Mitgliedsfirmen, die gleichzeitig auch einem anderen als dem vorgenannten Fachverband angehören, ist in Zweifelsfällen die Vertragszugehörigkeit einvernehmlich zwischen den beteiligten Fachverbänden und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Sektion Industrie und Gewerbe, festzustellen. Bei dieser Feststellung ist davon auszugehen, welcher Produktionszweig überwiegend ausgeübt wird.
PERSÖNLICH: für alle jene dem Angestelltengesetz unterliegenden DienstnehmerInnen, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991 anzuwenden ist.


Artikel II In- und Auslandsdienstreisen und KM-Geld
"Durch Betriebsvereinbarung können Anspruchsberechtigungen im Sinne eines Auslagenersatzes betreffend In- und Auslandsdienstreisen sowie km-Geld-Gewährung geregelt werden.
Die Betriebsvereinbarung hat zu beinhalten, wann eine Dienstreise vorliegt, die Höhe des gewährten Tag- und Nachtgeldes bzw. die Höhe des gewährten km-Geldes".


Artikel III Geltungsbeginn
Geltungsbeginn: 1. Juli 2000

Wien, am 7. Juni 2000


Fachverband der ledererzeugenden Industrie
Fachverbandsvorsteher: Der Geschäftsführer:
Komm.Rat Helmut Schmidt Mag. Peter Kovacs
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft der Privatangestellten
Vorsitzender: Zentralsekretär:
Hans Sallmutter Wolfgang Katzian
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft der Privatangestellten
Sektion Industrie und Gewerbe
Vorsitzender: Leitender Sektionssekretär:
Ing. Martin Krassnitzer Ing. Walter Laichmann
Sekretär:
Romana Wolfram-Banar