Ledererzeugende Industrie / Zusatz / Beilage
ZKV In- und Auslandsdienstreisen und km-Geld
abgeschlossen zwischen dem Fachverband der ledererzeugenden Industrie und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Sektion Industrie und Gewerbe, zu In- und Auslandsdienstreisen und km-Geld.
Artikel I Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt
RÄUMLICH: für alle Bundesländer
FACHLICH: für alle Mitgliedsfirmen des Fachverbandes der ledererzeugenden Industrie.
Für alle Mitgliedsfirmen, die gleichzeitig auch einem anderen als dem vorgenannten Fachverband angehören, ist in Zweifelsfällen die Vertragszugehörigkeit einvernehmlich zwischen den beteiligten Fachverbänden und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Sektion Industrie und Gewerbe, festzustellen. Bei dieser Feststellung ist davon auszugehen, welcher Produktionszweig überwiegend ausgeübt wird.
PERSÖNLICH: für alle jene dem Angestelltengesetz unterliegenden DienstnehmerInnen, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991 anzuwenden ist.
Artikel II In- und Auslandsdienstreisen und KM-Geld
"Durch Betriebsvereinbarung können Anspruchsberechtigungen im Sinne eines Auslagenersatzes betreffend In- und Auslandsdienstreisen sowie km-Geld-Gewährung geregelt werden.
Die Betriebsvereinbarung hat zu beinhalten, wann eine Dienstreise vorliegt, die Höhe des gewährten Tag- und Nachtgeldes bzw. die Höhe des gewährten km-Geldes".
Artikel III Geltungsbeginn
Geltungsbeginn: 1. Juli 2000
Wien, am 7. Juni 2000
Fachverband der ledererzeugenden Industrie |
Fachverbandsvorsteher: |
Der Geschäftsführer: |
Komm.Rat Helmut Schmidt |
Mag. Peter Kovacs |
Österreichischer Gewerkschaftsbund Gewerkschaft der Privatangestellten |
Vorsitzender: |
Zentralsekretär: |
Hans Sallmutter |
Wolfgang Katzian |
Österreichischer Gewerkschaftsbund Gewerkschaft der Privatangestellten Sektion Industrie und Gewerbe |
Vorsitzender: |
Leitender Sektionssekretär: |
Ing. Martin Krassnitzer |
Ing. Walter Laichmann |
Sekretär: Romana Wolfram-Banar |