Ledererzeugende Industrie / Zusatz / Beilage / Lohn/Gehalt
Kollektivvertrag
abgeschlossen zwischen dem
Fachverband der ledererzeugenden Industrie
einerseits und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund,
Gewerkschaft der Privatangestellten,
Sektion Industrie und Gewerbe,
andererseits.
Artikel V Änderung des Rahmenkollektivvertrages § 9a
(1)
§ 9 a
Rahmenkollektivvertrag gilt in folgender Fassung: Hinsichtlich der Inanspruchnahme der Abfertigung bei der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer gem. § 253 b des ASVG tritt an Stelle der Voraussetzung einer achtjährigen Dauer des Dienstverhältnisses eine fünfjährige Dauer des Dienstverhältnisses.
(2)