KV-Infoplattform

Ledererzeugende Industrie / Zusatz / Beilage / Lohn/Gehalt

Kollektivvertrag


abgeschlossen zwischen dem
Fachverband der ledererzeugenden Industrie
einerseits und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund,

Gewerkschaft der Privatangestellten,

Sektion Industrie und Gewerbe,
andererseits.


Artikel V Änderung des Rahmenkollektivvertrages § 9a
(1)

§ 9 a
Rahmenkollektivvertrag gilt in folgender Fassung: Hinsichtlich der Inanspruchnahme der Abfertigung bei der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer gem. § 253 b des ASVG tritt an Stelle der Voraussetzung einer achtjährigen Dauer des Dienstverhältnisses eine fünfjährige Dauer des Dienstverhältnisses.
(2)