Ledererzeugende Industrie / Zusatz / Beilage / Lohn/Gehalt
Kollektivvertrag
abgeschlossen zwischen dem FACHVERBAND DER LEDERERZEUGENDEN INDUSTRIE einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh, andererseits
Art. V Rahmenkollektivvertrag
1. Der § 15, Abs. 3 RKV „Allgemeine Bestimmungen über die Verwendungsgruppen“ wird um folgende Fußnote ergänzt:
„Die Gehaltsabrechnung hat insbesondere Angaben über den Gehaltsabrechnungszeitraum, den Monatsgehalt, Angaben über Stück-, Akkord- oder Prämienentlohnung, Zulagen oder Zuschläge, Urlaubsentgelt, Urlaubszuschuss oder Weihnachtsremuneration, Entgeltleistung infolge Arbeitsverhinderung, Zeitausgleichsstundensatz, offener Urlaub sowie bezüglich Abzüge und deren Grundlagen zu enthalten.“
Beginn mit dem nächsten Update des firmeninternen Programms.