Ledererzeugende Industrie / Zusatz / Beilage / Lohn/Gehalt
Kollektivvertrag
abgeschlossen zwischen dem FACHVERBAND DER LEDERERZEUGENDEN INDUSTRIE einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh, andererseits.
Abschluss 2006:
Am 13. Juni 2006 wurde in der 2. Verhandlungsrunde der Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer der Leder erzeugenden Industrie abgeschlossen.
Die Ergebnisse:
Geltungsbeginn:
1. Juli 2006
Laufzeit 12 Monate
Art. V Rahmenkollektivvertrag Änderung § 4 RKV Normalarbeitszeit
1. Dem § 4 RKV „Normalarbeitszeit“ wird folgender Absatz 12 neu hinzugefügt:
„Durch Betriebsvereinbarung, bzw. in Betrieben ohne Betriebsrat schriftlich mit den betroffenen Arbeitnehmer/innen, kann die wöchentliche Normalarbeitszeit innerhalb eines Zeitraumes von 26 Wochen ungleichmäßig so verteilt werden, dass sie im wöchentlichen Durchschnitt die geltende gesetzliche Normalarbeitszeit nicht überschreitet. Dabei kann die wöchentliche Normalarbeitszeit für insgesamt 40 Stunden innerhalb von 26 Wochen in einzelnen Wochen bis zu 48 Stunden ausgedehnt werden.“