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Ledererzeugende Industrie / Zusatz / Beilage / Lohn/Gehalt

Kollektivvertrag


abgeschlossen zwischen dem FACHVERBAND DER LEDERERZEUGENDEN INDUSTRIE einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh, andererseits.
Abschluss 2006:

Am 13. Juni 2006 wurde in der 2. Verhandlungsrunde der Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer der Leder erzeugenden Industrie abgeschlossen.
Die Ergebnisse:

  • Erhöhung der Kollektivvertragslöhne/-gehälter sowie der Lehrlingsentschädigungen um +2,3%
  • Aufrundung bei den Arbeitern auf den nächsten vollen Cent,
  • bei den Angestellten und Lehrlingen auf den nächsten vollen Euro
  • Aufrechterhaltung der Überzahlung
  • Angestellte:

    Teilweise Angleichung der Arbeitszeitflexibilisierung an den Arbeiter - KV
  • Arbeiter:

    Aliquotierungsregelung der Sonderzahlungen bei Wechsel von Voll/Teilzeitbeschäftigung

Geltungsbeginn:
1. Juli 2006

Laufzeit 12 Monate


Art. V Rahmenkollektivvertrag Änderung § 4 RKV Normalarbeitszeit
1. Dem § 4 RKV „Normalarbeitszeit“ wird folgender Absatz 12 neu hinzugefügt:
„Durch Betriebsvereinbarung, bzw. in Betrieben ohne Betriebsrat schriftlich mit den betroffenen Arbeitnehmer/innen, kann die wöchentliche Normalarbeitszeit innerhalb eines Zeitraumes von 26 Wochen ungleichmäßig so verteilt werden, dass sie im wöchentlichen Durchschnitt die geltende gesetzliche Normalarbeitszeit nicht überschreitet. Dabei kann die wöchentliche Normalarbeitszeit für insgesamt 40 Stunden innerhalb von 26 Wochen in einzelnen Wochen bis zu 48 Stunden ausgedehnt werden.“