Ledererzeugende Industrie / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
01.07.2018 (01.11.1991)
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
-
•
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter um 2,25 %, aufgerundet auf den nächsten Euro
-
•
Erhöhung der Lehrlingsentschädigung um 2,25 %, aufgerundet auf den nächsten Euro
-
•
IST-Gehälter: Aufrechterhaltung der Überzahlung
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: € 1.325,00
- Qualifizierte Tätigkeiten: € 1.484,00 bis € 1.981,00
- Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 2.494,00 bis € 3.889,00
Lehrlingsentschädigung
|
I |
II |
€ |
€ |
1. Lehrjahr |
576,00 |
761,00 |
2. Lehrjahr |
761,00 |
1.019,00 |
3. Lehrjahr |
1.019,00 |
1.269,00 |
4. Lehrjahr |
1.371,00 |
1.473,00 |
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Überstundenzuschlag: 50 %, zu bestimmten Zeiten: 100 %
Überstundendivisor für Sonntag und Feiertag: 1/150
Für die Zwecke der Berechnung der Normalarbeitsstunde ist das Monatsgehalt durch 173 zu teilen.
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Überstundenentlohnungen müssen binnen 4 Monaten nach dem Tag der in Betracht kommenden Arbeitsleistung bei der Firmenleitung geltend gemacht werden, widrigenfalls der Anspruch erlischt.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften