Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich
Allfällige gesetzwidrige Regelungen des KV gelten als nicht vereinbart.
Vereinbart wird für Flugbegleiter eine mindestens auszuzahlende Jahressumme von 20.160,00 Euro , das bedeutet einen monatlichen Mindestbezug von (14x) 1.440,00 Euro brutto.
Die Gehälter der Kapitäne werden um 300,00 Euro brutto pro Monat zugunsten der Gehälter der Kopiloten gekürzt.
vida
WKÖ
Wien am 3. Juni 2020