Landwirtschaftsbetrieb der Stadt Wien / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Geltungsbeginn
01.01.2017 (Gehaltsrechtliche Bestimmungen gültig ab 1. Jänner 2017)
(Rahmenkollektivvertrag: 01.05.1997)
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Erhöhung der Gehaltsordnungen um 1,3 %, kaufmännische Rundung
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Zulagen der Anlage 2 werden mit Ausnahme der Bilanzremuneration einheitlich um 1,3 % (kfm. Rundung) erhöht
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: € 1.500,00 bis € 1.724,31
- Qualifizierte Tätigkeiten: € 1.764,92 bis € 2.173,03
- Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 2.301,22 bis € 4.177,43
Zulagen/Zuschläge
-
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Wohnungsentgelt
-
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Diverse Deputatablösen
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Überstundenzuschlag: 50 %, zu bestimmten Zeiten: 100 %
Überstundendivisor: 1/173
Kündigungsfristen
Es gilt § 20 AngG:
ArbeitnehmerIn: 1 Monat
ArbeitgeberIn: |
bis zum vollendeten 2. Dienstjahr: |
6 Wochen |
ab dem vollendeten 2. Dienstjahr: |
2 Monate |
ab dem vollendeten 5. Dienstjahr: |
3 Monate |
ab dem vollendeten 15. Dienstjahr: |
4 Monate |
ab dem vollendeten 25. Dienstjahr: |
5 Monate |
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ansprüche aus dem Dienstverhältnis erlöschen 3 Monate nach Ende des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften