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Käsereibetriebe S / Vorabinfo

Vorabinformation

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Landarbeiterkammer Salzburg


Die Anlage I lautet:
Lohntafel
LOHNGRUPPEN Monatslohn brutto in Euro
1.
Meister
der Molkerei- und Käsewirtschaft iSd Salzburger Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1991 (idF kurz: LFBAO 1991), die als solche im Betrieb in Verwendung stehen und andere Arbeitnehmer gleichwertiger Verwendung, wie zB
selbständige Oberkäser
; Gesamtlohn, mit welchem alle wie immer gearteten Mehrarbeitsleistungen abgegolten sind.
bis zum vollendeten 12. Berufsjahr 4.862,00
ab dem vollendeten 12. Berufsjahr 5.181,00
ab dem vollendeten 18. Berufsjahr 5.490,00
2.
Molkereifacharbeiter (-gehilfen); Käsereifacharbeiter (-gehilfen)
iSd LFBAO 1991
vom 1. bis einschl. 4. Facharbeiter-(Gehilfen)jahr 2.374,00
vom 5. bis einschl. 8. Facharbeiter-(Gehilfen)jahr 2.560,00
vom 9. bis einschl. 12. Facharbeiter-(Gehilfen)jahr 2.760,00
ab dem 13. Facharbeiter-(Gehilfen)jahr 2.907,00
Meisterzulage
: ab beginn des der Ablegung der Meisterprüfung folgenden Monats erhalten die Gehilfen eine Meisterzulage von monatlich
143,50
3.
Kraftfahrer
(Fahrer von Milchsammeltankwagen)
2.304,00
4.
Hilfsarbeiter
vom 1. bis 4. Dienstjahr im Betrieb 2.062,00
ab dem 5. Dienstjahr im Betrieb 2.164,00
5.
Lehrlingsentschädigung
a) Lehrlinge bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
im 1. Lehrjahr 837,00
im 2. Lehrjahr 1.077,00
im 3. Lehrjahr 1.556,00
Lehrlingsentschädigung
b) Lehrlinge ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
im 1. Lehrjahr 1.004,00
im 2. Lehrjahr 1.291,20
im 3. Lehrjahr 1.865,00


Die Anlage II lautet:
Dienstalterszulage
Werte in Euro pro Monat
nach 3-jähriger Betriebszugehörigkeit 108,60
nach 6-jähriger Betriebszugehörigkeit 132,50
nach 9-jähriger Betriebszugehörigkeit 155,90
nach 12-jähriger Betriebszugehörigkeit 178,10
nach 15-jähriger Betriebszugehörigkeit 202,00
nach 18-jähriger Betriebszugehörigkeit 227,20
nach 21-jähriger Betriebszugehörigkeit 250,90
nach 24-jähriger Betriebszugehörigkeit 292,80
Diese Dienstalterszulage gebührt als Zulage zum Monatsgrundlohn und ist mit diesem zur Auszahlung zu bringen. Die Dienstalterszulage ist bei der Berechnung von Urlaubsentgelt, Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration, Krankengeldzuschuss, Abfertigung, sowie bei der Berechnung von Zulagen und Zuschlägen zu berücksichtigen.


Die Anlage III lautet:
Prämie wird jährlich nach Qualitätsprozentsatz errechnet
unter 85 % 1. Qualität gebührt keine Prämie
von 85 % bis einschl. 90 % 1. Qualität 0,0136 EUR/kg
von mehr als 90 % bis einschl. 96 % 1. Qualität 0,0160 EUR/kg
bei mehr als 96 % 1. Qualität 0,0216 EUR/kg
Die Jahresprämie wird zwischen dem Oberkäser und den übrigen Mitarbeitern des Betriebes wie folgt aufgeteilt:
Bei einer Jahresproduktion Oberkäser Übrige Mitarbeiter
bis 500 t im Verhältnis 80 20
Der 500 t übersteigende Teil im Verhältnis 50 50
Die übrigen Mitarbeiter teilen den auf sie entfallenden Teil nach Köpfen. Bei Lehrlingen wird der so errechnete Teil der Prämie halbiert. Scheidet ein Arbeitnehmer während des Jahres aus oder tritt er während des Jahres ein, so erhält er die Prämie aliquot zur Dauer des Arbeitsverhältnisses.