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Landwirtschaftliche Gutsbetriebe OÖ / Beilage / Lohn/Gehalt

Protokoll 2008


über den Abschluss der Lohnverhandlung für die
ständigen Arbeitskräfte in landwirtschaftlichen Gutsbetrieben im Bundesland Oberösterreich,
abgeschlossen zwischen dem Arbeitgeberverband der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe OÖ., Auf der Gugl 3, 4021 Linz, einerseits, und dem O.Ö. Land- und Forstarbeiterbund, Humboldtstraße 24, 4020 Linz, sowie dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Metall-Textil-Nahrung, Weingartshofstraße 4, 4020 Linz, anderseits.

Der Kollektivvertrag für die
ständigen Arbeitskräfte in landwirtschaftlichen Gutsbetrieben im Bundesland OÖ.
wird wie folgt abgeändert:


I. Lohnerhöhung
Die
kollektivvertraglichen Bruttolöhne
werden in allen Kategorien
um 3,1% ab 1. März 2008
erhöht. Es ist auf volle Eurobeträge aufzurunden.
Die
kollektivvertraglichen Stunden- und Taglohnsätze
werden gleichfalls
um 3,1 % erhöht.
Die Lohnsätze sind auf drei Kommastellen zu berechnen und die zweite Kommastelle ist insoweit aufzurunden, als die dritte Kommastelle über Null beträgt.
Bestehende Überzahlungen bleiben in ihrer Höhe aufrecht.


II. Lehrlingsentschädigung
Die Sätze der Lehrlingsentschädigungen werden jenen des Kollektivvertrages für die Landarbeiter in bäuerlichen Betrieben im Bundesland Oberösterreich, welche bereits in diesem Kollektivvertrag ab 1. September 2007 Gültigkeit haben, angepasst.
Redaktionelle Anmerkungen
1. Lehrjahr monatlich € 446,00
2. Lehrjahr monatlich € 513,00
3. Lehrjahr monatlich € 583,00
4. Lehrjahr (Anschlusslehre) monatlich € 820,00
Quelle: Kollektivvertrag für die Landarbeiter/innen in bäuerlichen Betrieben im Bundesland Oberösterreich, gültig ab 1.9.2007


III. Änderung Protokoll 1991 / Pflichtpraktikanten
Das Protokoll 1991 wird geändert wie folgt:

Entschädigung für Pflichtpraktikanten – gültig ab 01.03.2008
Pflichtpraktikanten sind Schüler und Studenten, die im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung die vorgeschriebene praktische Tätigkeit bis zu 4 Monate ausüben, wenn diese Tätigkeit nicht auf Grund eines Dienst- oder Lehrverhältnisses erfolgt. Lehrpraktikanten (langes Pflichtpraktikum) sind ausgenommen. Pflichtpraktikanten von Höheren Lehranstalten und Fachschulen gebührt für das kurze Pflichtpraktikum eine Entschädigung in der Höhe des jeweils geltenden Betrages für die ASVG-Geringfügigkeitsgrenze, jedoch auf ganze Euro abgerundet, als monatliches Entgelt.
Pflichtpraktikanten von Universitäten gebührt eine monatliche Entschädigung im Ausmaß der Lehrlingsentschädigung im 3. Lehrjahr.
Bei Gewährung der freien Unterkunft kann der Bewertungssatz der Finanzverwaltung (2/10 von 196,20) in Abzug gebracht werden.


IV. Änderung § 6 Arbeitszeit
Abs. 5 wird wie folgt geändert:
.... – sind Zeitguthaben des Dienstnehmers mit dem durchschnittlichen Stundenlohn des letzten Kalendermonats, zuzüglich eines 50%igen Überstundenzuschlages abzugelten oder mit Freizeitausgleich ...

Abs. 7b) wird wie folgt geändert:
... – mit dem durchschnittlichen Stundenverdienst des letzten Kalendermonats abgerechnet.

Abs. 7c) wird wie folgt geändert:
... – mit dem überdurchschnittlichen Stundenverdienst des letzten Kalendermonats zuzüglich 50% Überstundenzuschlag bzw. 25% Zuschlag bei Mehrarbeit abgegolten.


V. Inkrafttreten
Die neuen kollektivvertraglichen Lohnsätze und alle übrigen Punkte treten mit 1. März 2008 in Kraft.


Anlage I Lohntafel
zum Kollektivvertrag für die ständigen Arbeitskräfte in landwirtschaftlichen Gutsbetrieben im Bundesland Oberösterreich


Lohntafel
Barlöhne ab 1. März 2008

Berufsbezeichnung: Grundlohn FacharbeiterIn MeisterIn
1. WirtschafterIn
BetriebsführerIn
--- 1.303,-- 1.428,--
2. SchafferIn, GärtnerIn, MelkerIn; TraktorführerIn, GutshandwerkerIn, nach 5jähriger Praxis im Betrieb 1.191,-- 1.288,-- 1.411,--
3. TraktorführerIn, VorarbeiterIn, GutshandwerkerIn, HaushälterIn, Koch/Köchin LadnerIn, Verkaufskraft 1.167,-- 1.265,-- 1.387,--
4. PferdewärterIn, Viehwartungspersonal, SennerIn, AlmhüterIn, KutscherIn, sonst. angelernte GutsarbeiterInnen mit 2jähriger Praxis 1.142,-- 1.236,-- ---
5. Haus-, Hof-, Feld-, GartenarbeiterIn, ViehwartungsarbeiterIn 1.089,-- 1.170,-- ---


Stundenlohnsätze und Überstundenlohnberechnung der Stundenlöhner(innen), Taglöhner(innen)
gültig ab 1. März 2008

Kategorie / Lohnart Stundenlohn Überstunden Überstunden
50% 100%
gewöhnlicher Lohn 6,33 9,50 12,66
Gehilfenlohn 6,56 9,84 13,12
Facharbeiterlohn 6,90 10,36 13,80


SONSTIGE WICHTIGE VERTRAGLICHE BESTIMMUNGEN

PROTOKOLL 2008

LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNG
gültig ab 1. März 2008
1. Lehrjahr monatlich € 446,00
2. Lehrjahr monatlich € 513,00
3. Lehrjahr monatlich € 583,00
4. Lehrjahr (Anschlusslehre) monatlich € 820,00


PROTOKOLL 2008

Entschädigung für Pflichtpraktikanten – gültig ab 01.03.2008
Pflichtpraktikanten sind Schüler und Studenten, die im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung die vorgeschriebene praktische Tätigkeit bis zu 4 Monate ausüben, wenn diese Tätigkeit nicht auf Grund eines Dienst- oder Lehrverhältnisses erfolgt. Lehrpraktikanten (langes Pflichtpraktikum) sind ausgenommen. Pflichtpraktikanten von Höheren Lehranstalten und Fachschulen gebührt für das kurze Pflichtpraktikum eine Entschädigung in der Höhe des jeweils geltenden Betrages für die ASVG-Geringfügigkeitsgrenze, jedoch auf ganze Euro abgerundet, als monatliches Entgelt.
Pflichtpraktikanten von Universitäten gebührt eine monatliche Entschädigung im Ausmaß der Lehrlingsentschädigung im 3. Lehrjahr.
Bei Gewährung der freien Unterkunft kann der Bewertungssatz der Finanzverwaltung (2/10 von 196,20) in Abzug gebracht werden.

Linz, am 15. Februar 2008


Für den
OÖ. Land- und Forstarbeiterbund
Für die
Gewerkschaft Metall-Textil-Nahrung
Humboldtstr. 24, 4020 Linz Weingartshofstr. 4, 4020 Linz
Für den
Arbeitgeberverband der
land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Oberösterreich
Auf der Gugl 3, 4021 Linz