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Landwirtschaftliche Gutsbetriebe K / Beilage

Zusammenlegung



Zusammenlegung
Redaktionelle Anmerkungen Am 21.05.2002 wurde in Klagenfurt beschlossen, mit Wirkung zum 01.05.2002 den Kollektivvertrag der bäuerlichen Betriebe Kärntens mit dem Kollektivvertrag der landwirtschaftlichen Gutsbetriebe Kärntens zu einem gemeinsamen Kollektivvertrag zusammenzuführen.
Dieser zusammengeführte Kollektivvertrag gültig ab 01.05.2002 nennt sich:
"Kollektivvertrag für Arbeitskräfte der landwirtschaftlichen Gutsbetriebe, der bäuerlichen und anderen nichtbäuerlichen Betriebe im Bundesland Kärnten".