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Aenderung Historie

Abschluss Landwirtschaftliche Guts-, bäuerl. und nichtbäuerl. Betriebe S

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: PRO-GE

  • •Erhöhung der Kollektivvertragslöhne und Lehrlingseinkommen um
    8,2 %
  • Die Schmutzzulage beträgt
    35 €
    monatlich
  • Verankerung der Aufrechterhaltung bestehender Überzahlungen für das Jahr 2023 im Kollektivvertrag (Parallelverschiebung)
  • Neuer Mindestlohn:
    1.803,00 €
Geltungsbeginn:
01. Jänner 2023

Laufzeit:
12 Monate