http://oegb-delivery1.go.intern.3sit.at/kv/land-und-forstwirtschaft-angestellte-gutsangestellte-ang/land-und-forstwirtschaft-angestellte-gutsangestellte-w-noe-bgl-s-stm-k-kurzuebersicht/485598Ang. Land- und forstwirtschaft. Angestellte / Gutsangestellte W NÖ Bgl S Stm K / Kurzübersicht - 01.05.2021
Land- und forstwirtschaft. Angestellte / Gutsangestellte W NÖ Bgl S Stm K / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle AnmerkungenQuelle: Gewerkschaft GPA
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Geltungsbereich
Österreich außer OÖ
Geltungsbeginn
1. Mai 2021
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Erhöhung der KV-Gehälter um 1,55%
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Anhebung geldwertiger Zuwendungen um 1,4%
Mindestlohn/Mindestgehalt
Einfache Tätigkeiten: € 1.501,81 bis € 1.727,35
Qualifizierte Tätigkeiten: € 1.864,49 bis € 2.253,90
Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 2.473,40 bis € 4.449,68
Lehrlingseinkommen
Kanzlei
Fischereiprakt.
Jagdprakt.
1. Jahr
557,95
709,08
997,34
2. Jahr
646,28
798,55
1.240,53
3. Jahr
—
997,34
—
Jagd-/Kanzleipraktikanten erhalten Unterkunft inkl. Beheizung und Licht
Zulagen/Zuschläge
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Für im Revierdienst beschäftigte Angestellte: Anspruch auf Dienstwohnung bzw. Wohnungsentgelt (€ 176,66)
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ZL für Beheizung und Beleuchtung der Wohnung
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ZL für Hundehaltung
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Hege-/Fangprämie
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Patronenersatz
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Schmutz- und Gefahrenzulage
Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Überstundenzuschlag: 50 %, Sonn-/Feiertagszuschlag und Nachtzuschlag (19-5h): 100% Überstundendivisor: 1/173
Kündigungsfristen
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AG nach gesetzlichen Regelungen, AN gleich wie AG
Achtung: Verfall von Ansprüchen
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Überstundenentlohnung: 3 Monate Frist für Geltendmachung
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andere Ansprüche aus dem Dienstverhältnis: längstens 6 Monate nach Fälligkeit geltend zu machen
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
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Behinderte erhalten 3 Tage zusätzlichen Urlaub
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berufsbezogene Rechtschutzabdeckung
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Anrechnung für Vorrückungen:
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Wehrdienst/Zivildienst (während der Betriebszugehörigkeit)
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artverwandte Beschäftigungen
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Anrechnung der ersten beiden Karenzen für das erste Kind (max. je 12 Monate)
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Sonderzahlungen in der Höhe eines (Ist-) Monatsbruttogehalts,
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“Abfertigung alt“ im Todesfall gebührt den Erben in voller Höhe
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im Todesfall gebührt den Erben die Entgeltfortzahlung vom Sterbemonat und 1 weiteren Monat