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KZ-Gedenkstätte Mauthausen / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst


ArbeiterInnen/Angestellte
Alle Arbeitnehmer:innen, deren Arbeitsverhältnis auf einem privatrechtlichen Vertrag mit dem MM beruht und die im MM beschäftigt werden (ausgenommen Bedienstete gemäß § 24 Gedenkstättengesetz)


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
1.5.2023 in der Fassung vom 1. Jänner 2024


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhungen der Monatsbezüge entsprechend dem Ergebnis der Gehaltsverhandlungen für Bundesbedienstete.


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: von € 2.280,10 bis € 3.018,90 (EntlGr A–B)
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.589,80 bis € 3.899,70 (C–D)
  • Hoch qualifizierte Tätigkeiten: von € 3.560,00 bis 6.839,70 (E–G)


Zulagen/Zuschläge
Zulagen für Stellvertretung und verschiedene zusätzliche Funktionen; Flexibilisierungszuschlag. Weiters Vergütungen (z.B. Nacht, Rufbereitschaft, Fahrtkostenzuschuss.)


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden inkl. der gesetzlichen Ruhepausen gem. § 11 AZG

Überstundenzuschläge
: 50%, in der Nacht 100%
Sonn- und Feiertagszuschlag
: Zuschlag von 100%


Kündigungsfristen
ArbeitnehmerIn
:
Ein Monat zum 15. oder Monatsletzten
Arbeitgeber
:
Kündigungsfrist beträgt
  • sechs Wochen,
  • nach vollendetem 2. Dienstjahr: 2 Monate
  • nach vollendetem 5. Dienstjahr: 3 Monate
  • nach vollendetem 10. Dienstjahr: 4 Monate
  • nach vollendetem 15. Dienstjahr: 5 Monate
zum Ablauf eines Kalendervierteljahres (Vereinbarung zum Monatsende zulässig);

Nach 10 Dienstjahren: Kündigung durch die Arbeitgeberin nur bei Vorliegen bestimmter, taxativ aufgezählter Gründe zulässig!


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Einzelvertragliche Vereinbarung kürzerer Verfallsfristen (als gesetzliche oder kollektivvertragliche) unzulässig!


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
  • Zusatzurlaub für Behinderte;
  • Sonderurlaub mit Rechtsanspruch bei bestimmten persönlichen/familiären Gründen;
  • sechste Urlaubswoche ab dem 43. Geburtstag;
  • erweiterte Ansprüche bei Dienstverhinderung bei Krankheit;
  • Telearbeit;
  • Sabbatical