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Kunststoffverarbeitendes Gewerbe / Beilage / Lohn/Gehalt

KOLLEKTIVVERTRAG


MINDESTGEHALTSORDNUNG

für Angestellte im Kunststoffverarbeitenden Gewerbe

vom 1. Mai 2020

abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Kunststoffverarbeiter einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, Geschäftsbereich Interessenvertretung andererseits
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Wirtschaftskammer Österreich


§ 6 Änderungen des Rahmenkollektivvertrages
§ 8b. wird ergänzt um den Satz wie folgt:
Für Geburten ab dem 1.8.2019 richtet sich die Anrechnung von Karenzzeiten im laufenden Dienstverhältnis nach § 15f Mutterschutzgesetz (MSchG) idF des BGBl I 68/2019 (MSchG) bzw. § 7c Väterkarenzgesetz (VKG).