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Kraftfahrschulen / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier


ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.04.2020


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • + 40,00 Euro für Fahrlehrer und Fahrschullehrer, ergibt eine Erhöhung von 1,52% bis 1,78%
  • + 40,00 Euro für Büroangestellte, ergibt eine Erhöhung von 1, 58% bis 2,23%. IST Erhöhung von 1,75%.
  • Einmalzahlung von 120,00 Euro mit dem Septembergehalt für alle, die am 1.7.2020 mind. 3 Monate beschäftigt waren.
  • Lehrlinge erhalten im
    • 1. Lehrjahr monatlich 20,00 Euro mehr sowie eine Einmalzahlung von 60,00 Euro
    • 2. Lehrjahr monatlich 25,00 Euro mehr sowie eine Einmalzahlung von 75,00 Euro
    • 3. Lehrjahr monatlich 30,00 Euro mehr sowie eine Einmalzahlung von 90,00 Euro
    Das ist ein durchschnittliches Plus von 2,4%.
  • Die Erhöhung der Zulagen und Taggelder werden wir bei den Kollektivvertragsverhandlungen im nächsten Jahr besprechen. Aufgrund der wirtschaftlich sehr angespannten Situation haben wir uns auf diese Vorgehensweise geeinigt.
  • Die Karenzzeitenanrechnung wird auf die gesetzlichen Bestimmungen angepasst.


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: € 1.834,00 bis 2.569,00
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 1.854,00 bis 2.578,00
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 2.293,00 bis 2.671,00


Lehrlingsentschädigungen
Bürolehrlinge
1. Lehrjahr 650,00
2. Lehrjahr 835,00
3. Lehrjahr 1.200,00


Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Überstundenzuschlag: in der Regel 50%, zu bestimmten Zeiten 100%. Der Überstundenteiler beträgt 1/160.


Kündigungsfristen
Kündigungsfristen:
1. u 2. Dienstjahr 6 Wochen
nach 2. Jahren 2 Monate
nach 5. Jahren 3 Monate
nach 15 Jahren 4 Monate
nach 25 Jahren 5 Monate


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Überstunden müssen bei sonstigem Verfall sechs Monate nach dem Tage der Überstundenleistung geltend gemacht werden.
Sonstige Ansprüche müssen innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht werden.


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
zB
  • Sonderzahlung Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss
  • Jubiläumsgelder