Konsumverband / Beilage
Kollektivvertrag ARGE - Arbeitsausschuß 1990
abgeschlossen zwischen dem KONSUMVERBAND, Revisionsverband der österreichischen Konsumgenossenschaften, 1010 Wien, Schottengasse 10, und der Gewerkschaft AGRAR-NAHRUNG-GENUSS, 1081 Wien, Albertgasse 35
Präambel
Der österreichische Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft AGRAR - NAHRUNG - GENUSS, einerseits, sowie der "KONSUMVERBAND", Revisionsverband der österreichischen Konsumgenossenschaften, andererseits, vereinbaren, dass der KOLLEKTIVVERTRAG ARGE-Arbeitsausschuß 1990 mit Wirkung vom 1.1.2000 wie folgt abgeändert wird.
§ 1 Geltungsbereich
a)
persönlich: Der Kollektivvertrag gilt für alle ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge ab 1.1.2000.
b)
fachlich: für die SALZKAMMERGUT BACK- und FLEISCHWAREN Ges.m.b.H.
§ 24 Erfolgsprämie
1)
Die im ANHANG - SONDERZAHLUNG genannte Sonderzahlung wird mit Wirkung vom 1.1.2000 durch § 24 Erfolgsprämie ersetzt.
2)
Wenn der Deckungsbeitrag des laufenden Geschäftsjahres mindestens 6% beträgt, erhalten alle Mitarbeiter mit der Abrechnung April des Folgejahres eine Erfolgprämie in der Höhe von ATS 1.000,00. Für jeden weiteren Prozentpunkt (d.h. 7,..%, 8,..% usw. DB) werden zusätzlich jeweils ATS 1.000,00 angewiesen.
Wien, im Juli 2000
"Konsumverband" Revisionsverband
der österreichischen Konsumgenossenschaften
1010 Wien, Schottengasse 10
Prok. K. Lux
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Agrar-Nahrung-Genuss
1081 Wien, Albertgasse 35
Der Vorsitzende |
Der Zentralsekretär |
Dr. L. Simperl |
E. Macho |