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Nahrungs- und Genußmittelgewerbe / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft PRO-GE


ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.06.2016


Mindestlohn/Mindestgehalt
Die Lohnsätze werden in Lohnverträgen für die einzelnen Erzeugungszweige festgelegt. Die Lohnverträge bilden einen Bestandteil dieses Kollektivvertrages.


Lehrlingsentschädigung
im 1. Lehrjahr: mind. 30 % des niedrigsten Facharbeiterlohnes der jeweiligen Lohntafel
im 2. Lehrjahr: mind. 40 % des niedrigsten Facharbeiterlohnes der jeweiligen Lohntafel
im 3. Lehrjahr: mind. 60 % des niedrigsten Facharbeiterlohnes der jeweiligen Lohntafel


Zulagen/Zuschläge
Schmutz-, Erschwernis und Gefahrenzulage


Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden. (Anmerkung: die Normalarbeitszeit kann für einzelne Erzeugerzweige abweichen)
Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.


Kündigungsfristen
Für AG und AN:
bis zu 6 Monaten 1 Woche
bis zu 5 Jahren 2 Wochen
über 5 Jahre 4 Wochen


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ansprüche müssen binnen 3 Monaten ab Entstehen bzw Bekanntwerden geltend gemacht werden!


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
  • Sonderzahlung Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss