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Aenderung Historie

Zusatzkollektivvertrag


(Lohnvertrag)

gültig ab 1.4.2023

abgeschlossen zwischen der
Landesinnung Wien der Lebensmittelgewerbe
, 1020 Wien, Straße der Wiener Wirtschaft 1 und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE
, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft PRO-GE



  • Erhöhung der
    KV-Löhne
    um
    9,5 %
  • Erhöhung der
    Lehrlingseinkommen
    um
    Ø 9,6 %
  • Ist-Lohnerhöhung durch die fixierte Begünstigungsklausel
  • Neuer Mindestlohn: € 1.642,00
Geltungsbeginn:
1. April 2023

Laufzeit: 12 Monate


I. Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt:
a)
räumlich:
Für das Bundesland Wien
b)
fachlich:
Für alle Mitgliedsbetriebe, deren InhaberInnen Mitglieder der Landesinnung Wien der Lebensmittel – Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker) sind
c)
persönlich:
Für alle in diesen Betrieben beschäftigte DienstnehmerInnen, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetztes und der kaufmännischen Lehrlinge


II. Wirksamkeit
Dieser Kollektivvertrag (Lohnvertrag) tritt am
1. April 2023
in Kraft und gilt bis
1. April 2024
.
Mit Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages tritt für dessen Geltungsbereich der bisher geltende Lohnvertrag vom 1. April 2022 außer Kraft.


III. Lohnsätze
Die Berechnung des Monatslohnes erfolgt durch Multiplikation des Stundenlohnes mit 167.
Lohnkategorie: Monatslohn
1. KonditorInnen
a) nach dem 5. Gesellenjahr 2.290,00
b) bis zum vollendeten 4. Gesellenjahr 1.960,00
c) bis zum vollendeten 2. Gesellenjahr 1.778,00
2. ProfessionistInnen, KraftfahrerInnen 1.960,00
3. Qualifizierte ArbeiterInnen 1.778,00
4. ArbeiterInnen
(bis 3 Jahre Betriebszugehörigkeit, danach Lohnkategorie 3)
1.698,00
5. ServiererInnen und LadnerInnen
a) im 1. Jahr der Praxis 1.642,00
b) nach dem 1. Jahr der Praxis 1.698,00
Lehrlingseinkommen
Monatslohn
im 1. Lehrjahr 550,00
im 2. Lehrjahr 730,00
im 3. Lehrjahr 915,00


IV. Meisterzuschlag
DienstnehmerInnen mit Konditormeisterprüfung erhalten einen Zuschlag von monatlich EURO 47,00 auf den kollektivvertraglich vereinbarten Monatslohn der Lohnkategorie 1a) sofern sie eine mindestens fünfjährige Berufspraxis als KonditorIn gerechnet ab dem Zeitpunkt der Lehrabschlussprüfung nachweisen können. Bei DienstnehmerInnen ohne Lehrabschlussprüfung, die im Rahmen der Konditoren - Meisterprüfungsordnung vom 1.2.2004 (idgF.) die Meisterprüfung abgelegt haben, werden die erforderlichen fünf Jahre Berufspraxis ab dem Zeitpunkt der Ablegung des letzten erforderlichen Moduls (Modul 1-4) berechnet. Bereits bestehende Überzahlungen können angerechnet werden.


V. Tiefkühlzulage
DienstnehmerInnen, die mit der Beschickung und Entleerung begehbarer Tiefkühlanlagen betraut und hierbei unmittelbar beschäftigt sind, erhalten eine Erschwerniszulage, wenn der Aufenthalt in diesen innerhalb eines Arbeitstages mehr als 2 Stunden beträgt. Die Höhe der Erschwerniszulage beträgt täglich EURO 16,00.


VII. Begünstigungsklausel
Bei Überzahlung wird die Weitergabe der kollektivvertraglichen Euroerhöhung an die Arbeitnehmer zugesichert.



Wien, 1. April 2023
LANDESINNUNG WIEN LEBENSMITTELGEWERBE
KommR Josef Angelmayer Dr. Klaus Puza
Landesinnungsmeister Landesinnungsgeschäftsführer
Innungsmeister der Wiener Konditoren
Österreichischer Gewerkschaftsbund
GEWERKSCHAFT PRO-GE
Rainer Wimmer Peter Schleinbach
Bundesvorsitzender Bundessekretär
Mara Markovic
Branchensekretärin