KV-Infoplattform

Aenderung Historie

Vorabinformation




  • Erhöhung der
    KV-Löhne
    um
    Ø 6,9 %
  • Erhöhung der
    Lehrlingseinkommen
    um
    Ø 7,9 %
  • KV-Ermächtigung
    Teuerungsbonus 2024
  • Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung
  • Neuer Mindestlohn: € 1.755,00
Geltungsbeginn:
1. April 2024

Laufzeit:
12 Monate


LOHNABSCHLUSS ZUCKERBÄCKER:INNEN WIEN
Geltungstermin: 01.04.2024
Lohnkategorie: Monatslohn
1. KonditorInnen
a) nach dem 5. Gesellenjahr 2.446,00
b) bis zum vollendeten 4. Gesellenjahr 2.095,00
c) bis zum vollendeten 2. Gesellenjahr 1.900,00
2. ProfessionistInnen, KraftfahrerInnen 2.095,00
3. Qualifizierte ArbeiterInnen 1.900,00
4. ArbeiterInnen
(bis 3 Jahre Betriebszugehörigkeit)
danach LK3
1.814,00
5. ServiererInnen und LadnerInnen
a) im 1. Jahr der Praxis 1.755,00
b) nach dem 1. Jahr der Praxis 1.814,00
Lehrlingseinkommen
Monatslohn
im 1. Lehrjahr 590,00
im 2. Lehrjahr 790,00
im 3. Lehrjahr 990,00
Die Erhöhung der KV-Löhne beträgt durchschnittlich 6,9 %, die Erhöhung der Lehrlingseinkommen durchschnittlich 7,9 %. Der Meisterzuschlag beträgt € 47,00.
Tiefkühlzulage
DienstnehmerInnen, die mit der Beschickung und Entleerung begehbarer Tiefkühlanlagen betraut und hierbei unmittelbar beschäftigt sind, erhalten eine Erschwerniszulage, wenn der Aufenthalt in diesen innerhalb eines Arbeitstages mehr als 2 Std. beträgt.
Die Höhe der Erschwerniszulage beträgt täglich € 16,00.